(…) Was zunächst nach einer kuriosen Fußnote der Rundfunkgeschichte klingt, ist vielmehr eine schillernde, brisante und überdies bisher weitgehend unbeachtet gebliebene Scharnierstelle für die Beschreibung des Verhältnisses von Rundfunkanstalt und Hörer – und ebenso ein interessantes Beispiel für das wirtschaftliche Gebaren eines entstehenden Medienunternehmens. Dass der Gebühren-Zahlungsverweigerer eine verlässliche Konstante in der Geschichte des Rundfunks ist, erhöht den Reiz. Begonnen hat alles bereits mit den ersten Tönen des neuen Mediums Hörfunk überhaupt. Denn als dieser seine Jungfernsendung am 29. Oktober 1923 um 20 Uhr in den Äther Berlins schickte, war der neue Hörfunk im Grunde ein reines Schwarzhörer-Medium: Nicht ein einziger Empfänger hatte beim Reichspostministerium eine Genehmigungsurkunde beantragt und sich dort registrieren lassen. Allerdings bewegten sich die Kosten hierfür zu diesem Zeitpunkt auch in astronomischen Sphären, denn die Geburtsstunde des neuen Mediums fiel in die Zeit der Inflation: Im Oktober waren es 350 Milliarden, im November sogar schon 3,5 Billionen Reichmark. Soviel kostete eine Lizenz, die für den Betrieb einer Rundfunkanlage erteilt wurde und nicht als Programmentgelt konzipiert war. Einige Zeit später, am 1. Dezember 1923, waren erst 467 Gebühren zahlende Hörer des „Unterhaltungsrundfunks“, wie das Medium im offiziellen „Gründungsdokument“ – der Verfügung Nr. 815 des Reichspostministers – hieß, gemeldet. Dennoch hörten schon Millionen von „Zaungästen“ – ein weiterer zeitgenössischer Begriff – die Programme mit selbst zusammen gebastelten Radiogeräten.