Aufs Gleis gesetzt

Telefonieren im Zug anno 1926

Cover Magazin für Kommunikation - 2026/2 zum Thema 100 Jahre mobil telefonieren

Ausgabe

DAS ARCHIV 02/2026

Autor: Lioba Nägele

Seiten: 18-21

„In einem Abteil des D-Zuges war eine Fernsprechzelle eingebaut. In dieser Zelle stand auf einem Tisch ein Fernsprecher, wie wir ihn von zu Hause auf unserem Schreibtisch gewohnt sind. An einer Seite des Tisches saß ein Herr, mit einem Kopfhörer bewaffnet. Der Zug fuhr ab – und nun begann das Zukunftsbild.
Wer von den Mitreisenden dringend nach Hause zu sprechen hatte – und das hatten sie alle –, nannte dem Herrn mit dem Kopfhörer Amt und Nummer seines heimatlichen Anschlusses und nahm ebenfalls an dem Tisch Platz, das Mikrotelefon zur Hand. Nach kurzer Zeit hieß es: ‚Bitte sprechen‘, und das Gespräch konnte beginnen.
Und es war dringend; denn die Mitteilung, dass man in einem schnell fahrenden Zug saß und von dort aus ein ganz gewöhnliches Ferngespräch führte, musste Überraschung und Freude erregen. Es war ein besonderer Stolz, zu den Ersten zu gehören, die eine so neue und aufsehenerregende technische Errungenschaft kennenlernen und nutzen konnten.“
Werksgeländer Dölken mit Jubiläumsaufschriftn1887-1938
Mit diesem Bericht informierte die Zeitschrift Antenne im Jahr 1924 ihre technisch interessierte Leserschaft über eine erfolgreiche Testfahrt eines Schnellzugs von Berlin nach Hamburg, bei der während der Fahrt Telefongespräche mit Anschlüssen in Berlin geführt wurden. Seit 1918/19 hatte die Berliner Firma Dr. Erich F. Huth GmbH, Gesellschaft für Funkentelegraphie, Sprechfunkversuche mit Eisenbahnzügen durchgeführt – zunächst auf der Militärbahnstrecke Berlin–Zossen, anschließend auf der Privatbahn der Firma C. P. Goerz in Teltow. Schritt für Schritt wurden die technischen Herausforderungen bewältigt: der Bau kompakter Sender mit geringem Energiebedarf, die Konstruktion der Antenne auf dem Wagendach sowie die stabile Funkverbindung zwischen Antenne und Empfangsstation. Schließlich konnte der nächste Schritt gewagt werden: Betriebsversuche auf Strecken der Reichsbahn und die Anbindung des Zugtelefons an das öffentliche Fernsprechnetz. Dies erforderte eine enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Reichspost, da der neue Dienst weder den Bahnbetrieb noch die Leitungswege der Post stören durfte. Bruno Rosenbaum, Direktor der Dr. Erich F. Huth GmbH, formulierte 1925 in einem Vortrag einen Katalog von Anforderungen für einen wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb des Zugfunks:
  • Der Dienst muss jedem Fahrgast zugänglich sein und einfach zu bedienen – der Apparat soll wie ein gewöhnliches Telefon funktionieren, nicht wie ein Funkgerät.
  • Die Verbindungsqualität soll der eines Ferngesprächs entsprechen. Gesprächsverbindungen sollen nicht nur nach Berlin und Hamburg, sondern zu jedem über Fernverbindungen erreichbaren Telefonanschluss möglich sein. Wünschenswert sind auch Gespräche von einem fahrenden Zug zu einem anderen.
  • Mittelfristig sollen neben den klassischen Postdiensten – Telegramme, Bestellungen und Fernsprechen – auch damals neue Funk-Nachrichtendienste und Rundfunkprogramme im Zug empfangbar sein. Durch den Einbau von Kopfhöreranschlüssen in den Abteilen sollen Interessierte Wirtschafts- und Börsennachrichten oder Radio hören können, ohne andere Fahrgäste zu stören.
Die Zugtelefonie AG
Der neue Betriebszweig „Zugfunk“ wurde nicht von der Post selbst betrieben, sondern an ein Privatunternehmen übertragen: die eigens gegründete Zugtelefonie AG. Sie erhielt das Recht, Nachrichten für Fahrgäste und von Fahrgästen zu befördern – in Form von Telegrammen, Ferngesprächen und kurzen mündlichen Nachrichten als Bestellungen.

Die Bahn stellte den benötigten Raum im Zug zur Verfügung, erlaubte die Nutzung von Heizung und Elektrizität und gewährte dem Personal der Zugtelefonie AG freie Fahrt im Dienst.

Ein Werbeprospekt der Zugtelefonie AG von 1925 formulierte das neue Angebot so: „Niemand ist mehr gezwungen, während einer langen Eisenbahnfahrt untätig in seinem Abteil zu sitzen und kostbare Zeit ungenützt verstreichen zu lassen. Durch die Einrichtung der Zugtelefonie ist es jedem Reisenden möglich, Nachrichten im Zuge zu empfangen und aus dem Zuge heraus zu senden.“

Am 7. Januar 1926 war es dann so weit: Die Fahrt des Schnellzugs FD 23 um 7.22 Uhr von Altona Hauptbahnhof nach Berlin wird zur Geburtsstunde des ersten öffentlichen Mobilfunkdienstes in Deutschland. Das erste Telegramm aus dem fahrenden Zug ging an den Reichs- postminister – mit Dank für die bisherige Förderung und der Bitte um weitere Unterstützung.

Die Technik des Zugfunks
Jedes Zugtelefongespräch beruhte auf dem Zusammenspiel dreier Übertragungsarten: der klassischen Festnetztelefonie, der sogenannten Drahtwellentelefonie und „drahtloser Telefonie“. In einer ortsfesten Zugvermittlungsstelle, die sich in einem Bahngebäude in unmittelbarer Streckennähe befand, kam das niederfrequente Gespräch über die Festnetzleitung an. Dort wurde es mittels eines Telefonie-Senders auf eine hochfrequente Welle moduliert
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