BEITRAGSORDNUNG DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR POST- UND TELEKOMMUNIKATIONSGESCHICHTE E.V.

Beitragsordnung

der Deutschen Gesellschaft für Post- und Telekommunikationsgeschichte e.V. (DGPT)

§ 1      Grundlage

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur vom Vorstand der DGPT geändert werden.

§ 2      Beitragspflicht

(1)       Die DGPT erhebt von jedem ihrer ordentlichen Mitglieder einen Jahresmitgliedsbeitrag (§ 3 der Satzung).

(2)       Die Höhe des Beitrags wird von der Vertreterversammlung beschlossen (§ 3 der Satzung).

(3)       Bei Eintritt in die DGPT ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Eine Ermäßigung des Beitrags aufgrund eines Beitritts im laufenden Jahr (pro rata temporis) findet nicht statt.

Von dieser Regelung sind Mitglieder nicht betroffen, die über ein Probeabonnement der Mitgliederzeitschrift DAS ARCHIV zur DGPT gelangen. Sie erhalten eine vierteljährlich gestaffelte Ermäßigung auf den ersten Jahresbeitrag, die den Zeitpunkt des Beitritts berücksichtigt.

(4)       Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des bereits entrichteten Mitgliedsbeitrags.

Der Austritt aus der DGPT ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens drei Monate vorher schriftlich erklärt werden (§ 2 Abs. 2 der Satzung). Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.

§ 3      Höhe des Beitrags

(1)      Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

  I.          Für ordentliche Mitglieder

30 Euro

 II.          Für ordentliche Mitglieder mit Auslandszustellung der Mitgliederzeitschrift

40 Euro

III.          Für Fördermitglieder, wenn sie natürliche Personen sind

mind. 50 Euro

IV.          Für Fördermitglieder, wenn sie juristische Personen sind

mind. 250 Euro

V.          Für passive Mitglieder ohne Bezug der Mitgliederzeitschrift

15 Euro

§ 4      Fälligkeit und Zahlung des Beitrags

(1)      Fälligkeit

Der Beitrag ist jeweils zum Jahresbeginn zu entrichten.

(2)      Zahlung per Lastschrift

Die Beiträge des Vereins werden in der Regel im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Der Einzug der Lastschriften erfolgt jeweils im Februar eines Jahres.

(3)      Zahlung per Überweisung

In Ausnahmefällen kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Dies gilt insbesondere für Mitglieder, die ihren Beitrag aus dem Ausland entrichten. Für diese Mitgliedergruppe ist ein Lastschriftverfahren für den Einzug des Beitrags nicht möglich.

Die Beiträge sind auf das
Konto Nr. 13 86 608                                                 IBAN DE 32 500 100 60 0001 3866 08
Postbank Frankfurt (BLZ 500 100 60)                    BIC PBNKDEFF
zu überweisen. Bei der Überweisung ist immer die Mitgliedsnummer mit anzugeben.

§ 5      Verzug, Gebühren und Ausschluss

(1)      Verzug

Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Beitrags in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Erinnerung. Erfolgt bis zum festgesetzten Zahlungszeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr für den Mehraufwand und den Verzugsschaden in Höhe von 5 Euro fällig.

Bis zur Zahlung des Beitrags wird die Zustellung der Mitgliederzeitschrift DAS ARCHIV ausgesetzt.

(2)      Anschriften- und Kontenänderungen

DGPT – Zentrale Geschäftsstelle
Schaumainkai 53
D–60596 Frankfurt Main

Tel.        +49 (0)69 – 94 13 95 77
Fax        +49 (0)69 – 60 60 365
E-Mail   geschaeftsstelle@dgpt.org

Unter www.dgpt.org/de/Aenderung_von_Mitgliedsdaten.html stehen darüber hinaus Onlineformulare zur Verfügung, die für diese Mitteilungen genutzt werden können.

Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Anfallende Kosten (z. B. Bankgebühren, Aufwendungen für Adressermittlung) sind durch das Mitglied zu erstatten.

(3)      Ausschluss

Gemäß § 2 Abs. 3 der Satzung können Mitglieder, die mehr als ein Jahr mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand sind, ausgeschlossen werden. Ausstehende Beitragszahlungen werden dadurch nicht hinfällig.

§ 6      Inkrafttreten

(1)      Beschlussfassung

Diese Beitragsordnung tritt mit der Verabschiedung durch den Vorstand sofort in Kraft und ist für alle Mitglieder verbindlich gültig.

(2)      Veröffentlichung und Bekanntgabe

Die Beitragsordnung wird auf den Internetseiten des Vereins unter www.dgpt.org/de/beitragsordnung.html bekannt gemacht. Sie wird außerdem einmalig in der Mitgliederzeitschrift DAS ARCHIV abgedruckt. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung zusammen mit der Vereinssatzung ausgehändigt.

 

Frankfurt am Main, 08.10.2023

Der Vorstand