75 Jahre Postbeamtenkrankenkasse
Die Anfänge einer Krankenfürsorge für Beamte der Reichs-Postverwaltung gehen bereits auf die ersten Jahre nach der Reichsgründung zurück. Sie beziehen sich allerdings ausschließlich auf einen Teil der Beamten des unteren (heute: einfachen) Dienstes. Bemerkenswert für die Entwicklung ist das Jahr 1874, als in einigen größeren Städten Postvertrauensärzte angestellt wurden und die Oberpostdirektionen die Ermächtigung erhielten, diesen Ärzten mittellose untere Beamte zur unentgeltlichen Behandlung zu überweisen. Die Fürsorgemaßnahme betraf nur die Beamten, nicht aber deren Familienangehörige. Hierfür hatte der Beamte selbst aufzukommen, was naturgemäß zu erheblichen Belastungen der Betroffenen führte und die Fürsorge als unzureichend und dringend ergänzungswürdig erscheinen ließ.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Industrialisierung wurden zwar durch die „Kaiserliche Botschaft“ vom 17. November 1881 sozialpolitische Gesetze in Aussicht gestellt und in der Folgezeit auch eingeführt (z.B. das „Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ vom 15. Juni 1883, das Unfallversicherungsgesetz von 1884 und ein Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz von 1889), jedoch betrafen diese mit geringen Einschränkungen nur die Arbeiter. Sie führten allerdings am 1. Oktober 1885 zur Gründung der „Post-Krankenkasse“, der heutigen Bundespostbetriebskrankenkasse.
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