AFuG 1949: Vor 50 Jahren Amateurfunkdienst für Jedermann

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 2000/1

Autor: Leo H. Jung

Seiten: 37-41

Telekommunikation ist heutzutage „in“. Möglichkeiten zu weltweiten Kontakten werden den reichlich und für alle und von vielen angeboten: Telefon und Internet. Wenn es anmelde- und gebührenfreier Funk sein soll, gibt es seit 1976 den CB-Funk (27 MHz), neuerdings die LPD-Anwendungen (Low Power Devices = Geräte kleiner Leistung auf 149 und 433 MHz) und seit Jahresende 1999 den Nahbereich PMR 466 (Private Mobile Radio) auf 446 MHz.  Wem dies nicht genügt und wer als „Funkamateur“ im traditionellen Sinn seine Geräte selber bauen, experimentieren und weltweit mit größerer Leistung in den verschiedensten Betriebsarten funken möchte, kann auch dies nach einer zumutbaren Prüfung vor der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) genehmigt bekommen. Ein Blick zurück in die deutsche Telekommunikationsgeschichte zeigt, wie restriktiv mit Funkgenehmigungen an Private über Jahrzehnte hinweg verfahren wurde. Die erste frei zugängliche Genehmigungsmöglichkeit für jedermann zur Teilnahme am international vereinbarten Amateurfunkdienst war das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG) des damaligen Vereinten Wirtschaftsgebietes (sog. Bizone), das am 23.3.1949 in Kraft trat und später auf die französische Besatzungszone und West-Berlin ausgedehnt wurde.

Grundsätzlich stand dem Reich bzw. dessen Behörden das alleinige Recht zum Errichten und Betreiben von Fernmeldeanlagen zu. Ein bis 1996 geltendes Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) regelte dies. Private Funkversuche von „Amateuren“ waren somit illegal. Aber eine Verfügung von 1924 enthält neben der so genannten Audion-Versuchserlaubnis für Rundfunkhörer auch die „Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Sende- und Empfangsanlagen zu funktechnischen Versuchszwecken“. Diese Sendegenehmigungen (höchstens 10 Watt) wurden generell nur an eigens zugelassene Funk-Vereine oder Firmen, in ganz wenigen Fällen auch an technisch befähigte Einzelpersonen erteilt. Schon damals befürchtete man Störungen durch diese Versuche, entsprechend streng waren die Auflagen der Reichspost.

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