Das Post- und Fernmeldewesen der Freien Stadt Danzig in den Jahren 1920 bis 1939

Ausgabe

DAS ARCHIV 01/1965

Autor: Carl Köhler, 75 Karlsruhe

Seiten: 28 – 39

Nach Artikel 57 der Verfassung der Freien Stadt Danzig war das „Eisenbahn-,Post- und Telegraphen- sowie Fernsprechwesen“, „unbeschadet des nach Art. 104 des Friedensvertrages vom 28. Juni 1919 geschlossenen Abkommens Angelegenheit des Staates“. Der Vorbehalt bezieht sich auf den freien Zugang zum Meer, der Polen durch den Vertrag von Versailles gegenüber Danzig zugesichert worden war.

Die neue staats- und völkerrechtliche Lage, in die das Gebiet der Freien Stadt Danzig durch die Loslösung vom Deutschen Reich gekommen war, brachte für die bisherige Oberpostdirektion Danzig erhebliche Veränderungen mit sich. Zwar war ihre räumliche Zuständigkeit erheblich verkleinert – bisher rund 17 000 qkm mit etwa 1,4 Millionen Einwohnern gegenüber nur etwa 1891 qkm mit rund 400 000 Einwohnern-, dafür aber die materielle Zuständigkeit beträchtlich erweitert, weil die Oberpostdirektorin nun die Aufgaben einer Zentralbehörde übernahm. Als oberste Postbehörde des Freistaates führte sie die amtliche Bezeichnung „Post- und Telegraphenverwaltung der Freien Stadt Danzig“. Sie unterstand dem Senatspräsidenten unmittelbar, ohne einer bestimmten Abteilung der Regierung (dem Senat) zugeteilt zu sein. Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung trat nach 1934 insoweit eine Änderung ein, als die Behörde der Finanzabteilung des Senats unterstellt wurde. Dort wurde ein besonderes Referat für Post- und Fernmeldeangelegenheiten eingerichtet. Dies kam nach außen durch die Änderung der Firma zum Ausdruck; die Behörde führte nun die Bezeichnung „Landpostdirektion der Freien Stadt Danzig“. Ihre Leitung und ihre Referate waren, soweit dies möglich war, enger mit der örtlichen Leitung des Hauptpostamtes und des Telegraphenamtes in Danzig verbunden worden, dadurch daß die Amtsräume aus dem alten Oberpostdirektionsgebäude am Winterplatz in den Gebäudekomplex des Hauptpost- und Telegraphenamtes in der Hundegasse verlegt worden waren. Leiter der Post Post- und Telegraphenverwaltung bzw. der Landespostdirektion waren: Staatsrat Zander 1920 . 1933, Staatsrat Nordmann 1933 – 1934, Landespostdirektor Flohr 1934 – 1937 und Landespostdirektor Klaus 1937 – 1939. Die Verwaltung verfügte im Jahre 1921 über 180 Ämter und Amtsstellen.

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