Das „Steigen“ des Talers

Ausgabe

DAS ARCHIV 01/1976

Autor: Herbert Rittmann

Seiten: 35 – 40

Der Taler von 1566 wurde der klassische „Reichstaler“. Später wurden in Deutschland so auch andere Talertypen genannt. Ab etwa 1600 wzrde der „Reichstaler“ zum Rechnungsbegriff, und schließlich verwendete Friedrich der Große den Namen bei der Neuordnung des preußischen Münzwesens im Jahre 1750 mit dem -verfrühten- Anspruch, seiner neuen Münzung Geltung weit über Preußen hinaus zu verschaffen. Doch zunächst nich zum älteren Münzwesen des Reiches:

 

Das mit den Reichsmünzordnungen aufgekommene Probationswesen hat die Münzverhältnisse bis zum Ende des Reiches (1806) wenigstens in einer lockeren äußeren Ordnung gehalten. Seit 1500 war das Reich zunächst in sechs, seit 1522 in zehn Kreise eingeteilt: Fränkischer, Bayerischer, Schwäbischer, Oberrheinischer, Niederrheinischer, Schwäbischer Kreis, dann: Österreichischer, Burgundischer, Niederrheinischer, Fränkischer, Schwäbischer, Bayerischer, Oberrheinischer, Niederländischer und Westfälischer, Obersächsischer, Niedersächserischer Kreis. Jeder Kreis sollte zweimal im Jahr einen Probationstag veranstalten. Geprägt werden durfte mur in den Kreismünzstätten, d.h. in den Münzstätten der wichtigeren Stände; die kleineren münzberechtigten Stände sollten ihre Münzen in einer Kreismünzstätte herstellen lassen. Nichtzugelassene Münzstätten waren verbotene „Heckenmünzen“. Zum Beispiel gab es im Fränkischen Kreis die vier Kreismünzstätten Nürnberg (Stadt Nürnberg), Schwabach (Fürstentum Ansbach), Wertheim (Löwenstein-Wertheim) und Würzburg (Bistum Würzburg), die den Reichsstädten (Nürnberg), weltlichen (Schwabach) und geistlichen Fürsten (Würzburg) sowie den Grafen und sonstigen Münzberechtigten (Wertheim) zu dienen hatten, Hierdruch erklärt sich zum Beispiel, daß die Münzen der Reichsstadt Rothenburg in Nürnberg geprägt wurden. Die „Privilegien der Münzer im Reich“ von 1571 (von Kaiser Maximilian II., 1564-1576) regelten den Münzberuf. Die Münzer waren eine bevorrechtigte, eng sich abgrenzende und ihre Berufsgeheimnisse wahrende, untereinander versippte Clique, in der man vom Münzlehrling zum Reichsmünzgesellen und zum Münzmeister aufstieg, der die Münzstätte kaufmännisch und technisch eigenverantwortlich zu leisten hatte. Jeder Münzstätte war ein „Wardein“ aus demselben Berufsstand als Aufsichtsperson beigegeben; auch hatte jeder Kreis seinen „Kreiswardein“. Die Münzstätten waren nicht ständig eingerichtet, sondern münzten nur, wenn es sich lohnte. Die Münzer waren daher freie, nicht grundhörige Leute, die einmal hier, einmal dort Arbeit fanden, deren es aber immer zu wenige gab.

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