Der Diligenceverkehr in Schwedisch-Pommern und auf dem Kurs Stralsund-Hamburg im 17. und 18. Jahrhundert
Vorbemerkung
Dieser Beitrag stützt sich auf eine Veröffentlichung des schwedischen Historikers Paul Gerhard Heurgren: „Diligenstrafik i Svenska Pommern och pa Linjen Stralsund – Hamburg“ auf Grund unveröffentlichten Archivmaterials des Schwedischen Reichsarchiv in Stockholm.
Einleitung
Nach dem Ableben des letzten Pommernherzogs Bogislaw XIV. (1637), der noch einmal ganz Pommern seit 1625 vereinigt hatte, blieb das Land zunächst ohne Regierung. Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg (1619 – 1640) konnte seine Erbansprüche trotz der Unterstützung des Kaisers nicht durchsetzen. Schweden hielt ganz Pommern besetzt. Im Westfälischen Frieden vom 24. Oktober 1648 erhielt Schweden nach Artikel 10 mit allen Recht als dauerndes und unmittelbares Reichslehen (pleno uire in perpetuum et immediatum Imperii feudum) Vorpommern mkit Stettin, Garz, Damm, Golnow, dem Frischen Haff, Rügen, Usedom und Wollin, die bisher mecklenburgische Stadt Wismar, die Bistümer Bremen (nicht die Stadt Bremen), Verden mit Stadt und Amt Wilshausen als weltliche Herzogtümer, dazu 5 Millionen Taler. Der Stadt Stralsund und den Hansestädten wurden ihre Rechte und Freiheiten bestätigt.
Nach Artikel 11 erhielt Brandenburg für den Verzicht auf Vorpommern und Rügen das Bistum Halberstadt, Grafschaft Hohenstein, Bistum Minden, Cammin, Hinterpommern und Kolberg sowie Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg-Halle. Mecklenburg-Schwerin erhielt als Ausgleich für Wismar das Bistum Schwerin mit Ratzeburg ebenso die Komtureien in Mirow und Nemerow.
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