Der hochfrequente Drahtfunk in Hamburg und Schleswig-Holstein

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte, Regionalbereich Nord, 2000

Autor: Rainer Jurschek

Seiten: 82-86

Die Leistungsfähigkeit der zweidrähtigen Telefon-Anschlussleitungen ist mit Nutzung des Sprachfrequenzbandes von 300-3400 Hz noch lange nicht erschöpft, wie die neueren Entwicklungen des Teilnehmeranschluss-Trägerfrequenzsystems, des PCM-Zweiers, des ISDN-Basisanschlusses und das für das Internet-Surfing entwickelten ADSL-Anschlusses (Asymmetric Digital Subscriber Line – von der Detuschen Telekom als T – DSL vermarktet) zeigten. Die erweiterte Nutzung des Telefonanschlusses über den Sprachfrequenzbereich hinaus ist indes nicht Folge der rasanten technologischen Entwicklung der letzten drei Jahrzehnte, sondern fand bereits beim hochfrequenten Drahtfunk der dreißiger Jahre seinen ersten Niederschlag.

Nach anfänglichen Versuchen der bayerischen Postverwaltung mit der niederfrequenten Verbreitung von Musikdarbietungen des Münchener Opernhauses über Fernsprechanschlussleitungen im Jahre 1920 richtete die Reichspost 1933 einen hochfrequenten Drahtfunk-Versuchsbetrieb im Ortsfernsprechnetz Breslau ein. Weitere Erprobungen in Berlin und der erfolgreiche Betrieb mehrerer Drahtfunk-Versuchsanlagen veranlaßten das Reichspostministerium, mit der Drahtfunkverordnung vom 19. März 1939 die gesetzliche Grundlage für den Aufbau eines umfassenden hochfrequenten Drahtfunknetzes zu schaffen. Jedem Inhaber einer Rundfunkempfangsgenehmigung sollte danach auch der Drahtfunkempfang ermöglicht werden.

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