Der Konventionsfuß und der rheinische Gulden

Ausgabe

DAS ARCHIV 01/1976

Autor: Herbert Rittmann

Seiten: 59-63

Der Koventionsfuß von 1753 bildete im 18. Jahrhundert das in der Ausdehnung bedeutendste Währungsgebiet Deutschlands aus. Dazu gehörten auch Österreich und seine Nebenländer, deren Sonderentwicklungen nur am Rande erwähnt werden können. Bei der Verbreitung der Konventionsmünzen spielte eine Rolle, daß es nach dem Siebenjährigen Kriege in weiten Teilen Deutschlands einer Neuordnung des Münzwesens bedurfte, zu der das Reich nicht mehr in der Lage war. Preußen war politisch zu isoliert, als daß auch nur bei seinen Angrenzern der wiederhergestellte Graumannsche 14-Taler-Fuß Anklang gefunden hätte. So setzte sich der Konventionsfuß weitgehend durch, wenn auch im süddeutschen Gebiet des Gulden (ohne Österreich) in der modifizierten Form des „rheinischen“, des 24-Gulden-Fußes.

Der Konventionsfuß enstand kurz nach dem Graumannschen Fuß im Jahre 1753 durch eine Münzvereinbarung zwischen Österreich und Kurbayern. Der Reichsspeziestaler war seit einem halben Jahrhundert tot. Ebenso wie die preußische Reform hatte die Konvention zum Inhalt, daß er nicht wieder aufleben sollte. Preußen hatte einen neuen Reichstaler dadurch geschaffen, daß es die Silbermenge der Kleinmünzen im landesüblichen Rechnungstaler zur geprägten Talermünze machte. Einen ähnlichen Weg ging der Süden. Bislang hatten die Reformen immer darin bestanden, daß man den Reichsspeziestaler beibehielt, aber je nach dem Sinken der Kleinmünzen in Kreuzern oder Groschen neu bewertete. Jetzt, weil diese Taler keine Rolle mehr spielten, gab man sie ganz auf. Um 1700 schon hatte der Speziestaler im Süden 120 Kreuzer oder 2fl gegolten, was im Leipziger Fuß 2 Zweidrittel-Talern zu 60 kr entsprochen hatte. Nun war die Kleinmünze weiter gesunken. Man erhöhte jetzt den Spezietaler nicht mehr im „äußeren“ Wert, sondern verrringerte ihn im „inneren“ Wert: Man schuf einen neuen Speziestaler, der im Silberwert dem durchschnittlichen Gehalt von 120 kr entsprach. Das ergab einen Taler der Aufzahl „10 eine feine Mark“ und das Halbstück oder den „Gulden“ von „20 eine feine Mark“. Schon 1748 hatte der Kaiser, ohne sich um das Reichsrecht zu kümmern oder sein Vorhaben auch nur anzukündigen, solche Taler geprägt, und nun kam man überein, die Kurantmünzen nach dem dadurch gegebenen System zu reformieren.

(….)