Der Postschutz der Deutschen Reichspost 1933–1945

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„Ein verlässliches Instrument für Partei und Staat”

Der Postschutz der Deutschen Reichspost 1933–1945

Ausgabe

DAS ARCHIV 1/2021

Autor: Christian Skorupa

Seiten: 30-37

Wie schützt die Post den Postverkehr? Seit der Entstehung des Postwesens ist der Schutz ihrer Infrastruktur von großer Bedeutung. In den Jahren von 1933 bis 1945, der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland, erfüllte diese Aufgabe der „Postschutz“, eine Verwaltungseinrichtung innerhalb der Deutschen Reichspost (DRP), die sich aus Beamten, Arbeitern und Angestellten der DRP zusammensetzte: Dienst im Postschutz war Postdienst.

Briefmarkenbogen, 1941. Wie bei anderen militärischen oder paramilitärischen Gruppierungen spielte beim Postschutz der Begriff Kameradschaft eine zentrale Rolle. Er trug die Vergemeinschaftung der Soldaten bei der Wehrmacht, aber auch die Angehörigen der Postschutztruppe bei ihren zahlreichen Schulungen, Lehrgängen, Übungen und Einsätzen sowie Feiern und Festen; der sogenannte Kameradschaftsblock von 1941 zeigt entsprechend unter anderem den Postschutz der Reichpost

Postschutzbeamte in Dienstkleidung während des Zweiten Weltkriegs bei Schreibarbeiten in einer Schreibstube, um 1940

Am 15. Februar 1933 um 21.17 Uhr war es plötzlich still in der Stadthalle in Stuttgart und auch auf dem Marktplatz, wohin Großlautsprecher eine Rede Adolf Hitlers übertragen sollten. Auch im Radio verstummte der Reichskanzler, der auf seiner Antrittstour durch Deutschland Millionen Menschen erreichen wollte. Mitglieder der KPD hatten mit dem Beil ein Kabel durchtrennt und ihm das Wort abgeschnitten.
Dieses Ereignis hatte schwerwiegende Folgen für die Saboteure, war vermutlich aber auch ein Anlass mehr für die Gründung des Postschutzes, den Reichspostminister Paul von Eltz-Rübenach wenige Wochen später, am 7. März 1933, anordnete. Er begründete die Notwendigkeit eines Postschutzes innerhalb der DRP damit, dass „die zunehmenden Ausschreitungen von kommunistischer Seite zu einer unerträglichen ständigen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und des Staatseigentums“ geführt hätten. Polizei und Militär waren ausgelastet, daher sollte die DRP jetzt aus eigenen Kräften und mit eigenem Personal den Schutz der Posteinrichtungen gewährleisten.

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