Wenn Briefen Flügel wachsen…

Die Bedeutung und Funktion des Nachtluftpostnetzes für die Briefbeförderung in Deutschland

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte, Regionalbereich Mitte, 2000

Autor: Otmar Ebertz

Seiten: 60-67

In ihrer über 500-jährigen Geschichte hat die Post zu allen Zeiten und in den unterschiedlichsten Rechtsformen versucht, die ihr anvertrauten Sendungen mit den schnellsten Beförderungsmöglichkeiten an die jeweiligen Empfängern weiterzuleiten. In jüngster Vergangenheit war sie als öffentlich-rechtliches Unternehmen „Deutsche Bundespost“ (DBP) dazu sogar gesetzlich verpflichtet. Das bis 1990 gültige Postverwaltungsgesetz erlegte ihr nämlich auf, ihre Dienste und Anlagen stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und den technischen Fortschritt in allen ihren Aktionsfeldern zu nutzen. Als privatwirtschaftliches Unternehmen ist die Deutsche Post AG (DP) zwar nicht mehr von diesem Gesetz betroffen, jedoch verlangt die vor nicht allzu langer Zeit verabschiedete „Postuniversaldienstleistungsverordnung“ (PUDLV), dass mindestens 85 v.H. der in Deutschland eingelieferten Briefe am nächsten Tag beim Empfänger an. Zu Zeiten eines sich abzeichnenden Wettbewerbs ist dies auch und gerade erforderlich, um die Position als Marktführer erfolgreich zu behaupten und die Gunst der Kunden durch gute Leistungen zu erhalten.

Die DP kann diesen Anspruch u.a. nur durch rationelle Produktionsverfahren bei allen Stationen in der Bearbeitungskette entsprechen, wobei die schnelle Überwindung der Beförderungsstrecke eine ganz entscheidende Rolle spielt. Als Transportmittel kommt hierbei in erster Linie das Flugzeug in Frage, weil es Raum und Zeit am schnellsten überwinden kann.

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