Die Besitzungen in Schwaben

Ausgabe

DAS ARCHIV 01/1967

Autor: Max Piendl

Seiten: 70-75

Mit der Regierung des Fürsten Anselm Franz beginnt die Periode der großen Landerwerbungen durch das Fürstliche Haus Thurn und Taxis auf deutschem Boden. Schon der Vater, Fürst Eugen Alexander, hat dieser Hauspolitik die Richtung gewiesen, wenn es ihm auch selbst nicht mehr vergönnt war, sich im Reiche fürstenmäßig anzukaufen.

Nur durch entsprechenden Landerwerb konnte die Aufnahme des Fürstlichen Hauses in den Reichsfürstenrat ermöglicht werden, was seit der Erhebung in den Reichsfürstenstand im Jahre 1695 eine der großen Hauptaufgaben sein mußte. Durch Vertrag vom 19. August 1723 kauft Fürst Anselm Franz von dem Grafen Gottfried Anton Dominik von Grafenegg die Reichsherrschaft Eglingen mit dem Weiler Osterhofen um 191 500 Gulden. Auf Grund dieser Erwerbung erfolgt am 28. März 1726 die Aufnahme auf die Grafen- und Herrenbank des Schwäbischen Kreises. Von Marquard Willibald Schenken von Castell erwirbt der Fürst durch Kaufvertrag vom 19. August 1734 den Markt Dischingen und das Schloß Trugenhofen um 150 000 Gulden. Hierzu erfolgt ein Jahr später durch Kaiser Karl VI. die Belehnung mit dem Blutbann zu Dorf und Mark Dischingen. Das Schloß Trugenhofen, seit 4. Juli 1819 Schloß Taxis genannt, wird bereits seit diesem Zeitpunkt die beliebte Sommerresidenz der fürstlichen Familie. Abschließend gelingt dem Fürsten Anselm Franz noch der Ankauf der Herrschaft Duttenstein mit den Dörfern Demmingen und Wagenhofen vom Grafen Eustachius Maria von Fugger durch Kaufvertrag vom 27. November 1735. Als erstaunlich kann man es bezeichnen, daß diese Erwerbungen möglich waren, ohne an die von Fürst Eugen Alexander in Aussicht genommene Veräußerung niederländischer Besitzungen denken zu müssen.

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