Die Deutsche Post in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR von 1945 bis 1960

Abweichende Entwicklungen in der Organisation und im Personal- und Rechnungswesen, dargestellt am Beispiel der Oberpostdirektionen Potsdam und Schwerin

Ausgabe

DAS ARCHIV 01/1983

Autor: Fritz Jurk

Seiten: 68 – 129

Vorwort

In diesem Bericht wird versucht darzustellen, wie nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Jahre 1945 das Postwesen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) neu begann und sich entwickelte.

Aus eigenem Erleben und unterstützt durch wiedererweckte Erinnerungen beim Lesen von Veröffentlichungen und Berichten in Publikationsorganen der Deutschen Post in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wird der Zeitraum von 1945 und 1960 dargestellt. Dabei werden die fachlich-sachlichen Vorgänge überwiegend aus eigenem Erleben geschildert. Es wurden aber auch alle verfügbaren offiziellen Quellen genutzt, um Erinnerungslücken zu schließen und Sachzusammenhänge herzustellen. Die Ziele und Erwartungen aus diesen Verordnungen und Verfügungen decken sich natürlich häufig nicht mit den eigenen Beobachtungen und Erfahrungen. Es sind Unterschiede zwischen Theorie und Praxis, die wohl gerade bei Neuanfängen, aus welchem Grund auch immer, auftreten. Und die Entstehung der Deutschen Post nach der Stunde „Null“ im Mai 1945 war nun einmal ein stark politisch beeinflußter Anfang. Die sachliche zeitliche und räumliche Beschränkung hat folgende Ursachen:
– Es werden nur Teildienstzweige behandelt, in denen besonders augenfällig eine Abkehr von Verfahrensweisen und Rechtsvorschriften der Deutschen Reichspost und Deutschen Bundestag vorliegt.
Nicht behandelt werden
-die Entwicklung im Fernmelde- und Funkwesen,
– der allgemeine Postbetriebsdienst,
andere Sondergebiete des Postwesens, wie Bahnpost-, Postcheck- und Postsparkassendienst.
-Die zeitliche Begrenzung ergibt sich aus dem eigenen Erleben von Gesetzen und Verordnungen in den Jahren 1959 und 1960. Mit diesen neuen Rechtsvorschriften endete der Weg eines Übergangs und einer Entwicklung, der fort von den bis dahin weitgehend gemeinsamen Vorschriftenauf gesetzlichem, verwaltungs- und betriebsmäßigem Gebiet führte. Auf dem Sektor des Personalwesens waren aus staats- und gesellschaftspolitischen Gründen schon vorher die Gemeinsamkeiten unterbrochen werden.

(…)