Die Deutsche Post in Oberschlesien 1919 – 1945

Ausgabe

DAS ARCHIV 01/1966

Autor: Alfred Koch, 53 Bonn (weiland OPD Oppeln und PA Rybnik)

Seiten: 1- 16

(Staatstelegramm)
oppeln 32w 5 5 1921 10,20
ss opd an opdn berlin, frankfurt oder,
potsdam, stettin, köslin
zwecks aufrechterhaltung des dienstbetriebs
im opd-bez. bitte ich, mir sogleich fünf
postpraktikanten für mindestens sechs monate
zur verfügung zu stellen
– stroh

Durch den Artikel 88 des Versailler Friedensvetrages vom 28.6.1919 wurde bestimmtm „daß die bewohner Oberschlesiens aufgerufen werden sollten, in einer Abstimmung bekannt zu geben, ob sie mit Deutschland oder Polen vereinigt zu werden wünschten“. Das oberschlesische Abstimmungsgebiet deckte sich im wesentlichen mit dem früheren preußischen Regierungsbezirk Oppeln; nur der Kreis Neiße und Teile der Kreise Neustadt, Falkenberg und Ratibor blieben außerhalb des Abstimmungsgebietes. Vor der Abstimmung und der Besetzung durch alliierte Truppen wurde in Anbetracht „allerwichtigster politischer Notwendigkeiten“ durch das „Gesetz betr. die Errichtung einer Provinz Oberschlesien“ vom 14.10.1919 (Preuß. Gesetzsammlung 8.11.1919) die Provinz Schlesien in die Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien (bisheriger Regierungsbezirk Oppeln) geteilt und Oppeln zur Hauptstadt Oberschlesiens bestimmt. Ein Teil Oberschlesiens, das sog. Hultschiner Ländchen, ein Teil des Landkreises Ratibor, ein Gebiet von 315qkm mit rd. 48 000 Einwohnern, wurde ohne Befragung der Bevölkerung abgetrennt und der Tschechoslowakei zugesprochen, die das Gebiet bereits am 4.2.1920 in Besitz nahm. Am 11.2.1920 übernahm die „Interalliierte Regierungs- und Plebiszitkommission“ (IK) die Machtbefugnisse des Deutschen Reiches und Preußens mit Ausnahme des Gesetzgebungs- und Steuerrechts. Die IK bestand aus Vertretern der USA, Frankreichs, Englands und Italiens; sie hatte ihren Sitz in Oppeln und war „allmächtig“ „Ihre erste Tätigkeit erstreckte sich auf die Loslösung des Abstimmungsgebietes vom reiche und von Preußen.“ Für die Ein- und Ausreise wurden Pässe eingeführt. Auf Anordnung der IK durfte sich der Verwaltungsbezirk der OPD Oppeln nur auf das oberschlesische Abstimmungsgebiet erstrecken; infolgedessen mußten nicht im Abstimmungsgebiet liegende Postorte der OPD Oppeln der OPD Breslau zugeteilt werden. (Post-Nachrichtenblatt-Vf. Nr. 137/1920.) Die Postanstalten des Abstimmungsgebietes mußten besondere, von der Ik für Oberschlesien herausgegebene Postwertzeichen verwenden (Post-Nachrichtenblatt-Vf. Nr. 135/1920). Auf Anordnung der IK durften chiffrierte Telegramme mit Ausnahme von solchen der IK und der Besatzungstruppen nicht angenommen werden. Alle im Abstimmungsgebiet eingehenden Telegramme mußten abschriftlich dem Überwachungsbeamten der IK vorgelegt werden (Post-Nachrichtenblatt-Vf. Nr. 155/1920). Diese Maßnahme wurde etwa sspäter auf Telegramme in verabredeter Sprache des Handelsverkehrs und auf Telegramme in chiffrierter Sprache beschränkt (Post-Nachrichtenblatt-Vf. Nr. 205/1920). Die Volksabstimmung in Oberschlesien fand am 20.3.1921; sie ergab 707 554 Stimmen für Deutschland gegen 484 820 Stimmen für Polen oder knapp 60 v.H. gegen etwas über 40 v.H. Vor der Entscheidung über das endgültige Schicksal Oberschlesiens brach in der Nacht zum 3.5.1921 der 3. Polenaufstand in Oberschlesien aus, der unsägliches Leid auf das Gebiet brachte. Über die Störungen im Postdienst aus diesem Anlaß berichtet die Post-Nachrichtenblatt-Vf. Nr. 462/1921:

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