Die deutschen Postverwaltungen um 1880 und die deutsche Posteinheit
„Überall im deutschen Vaterlande ist es zur unumstößlichen Gewißheit geworden, daß die Postverwaltung in dem Sinne geführt wird, daß man sie für das Staatswohl am wirksamsten macht.“
W. Nöldecke, „Über das Postwesen“ 1845
Um 1850 bestanden in Deutschland vierzehn Postverwaltungen. Ein weites Gebiet deutschen Landes umfaßte die Kaiserliche Reichspost der Fürsten von Thurn und Taxis; sie übte in 16 Ländern und in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main ihre Postgerechtsame aus. Eigene Posten unterhielten die Königreiche Preußen, Hannover, Sachsen und Bayern, die Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig und Schleswig-Holstein-Lauenburg und die Freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck.
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