Die Entwicklung des postärztlichen Dienstes in Württemberg

Ausgabe

DAS ARCHIV 2/1979

Autor: Helmut Fischer

Seiten: 175 – 182

Der Darstellung der Einrichtung des postärztlichen Dienstes bei den „Königlich Württembergische Posten und Telegraphen“ sollen zum besseren Verständnis die damaligen politischen, staatsrechtlichen und sozialpolitischen Verhältnisse vorangestellt werden.

Vor der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 bestanden in Deutschland 17 selbstständige Postgebiete. Von diesen hatte Württemberg erst am 1. Juli 1851 die unmittelbare Verwaltung der Post durch eine vetragliche Ablösung gegen 1 300 000 Gulden vom Fürsten von Thurn und Taxis zurückverlangt. Mit der Reichsverfassung vom 16. April 1871 wurden die Bundes- und Landespostanstalten zu einer einheitlichen Staats-Verkehrsanstalt zusammengefaßt. Lediglich die Staaten Bayern und Württemberg behielten als „Postreservate“ das Recht auf die selbständige Verwaltung ihres Landespostwesens.

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