Die Stadt-Fernsprecheinrichtung in Berlin (1883)

Ausgabe

DAS ARCHIV 01/1981

Autor: Postrat Oesterreich

Seiten: 158 – 180

Am 4. Juni 1880 wure die Berliner Bevölkerung durch das Reichs-Postamt aufgefordert, „Anmeldungen zur Betheiligung an einer allgemeinen Fernsprecheinrichtung“ einzureichen. Einige Monate später, am 12. Januar 1881, fand in Berlin die Inbetriebnahme des ersten öffentlichen Fernsprechamtes statt. Die Eröffnung des zweiten Amtes folgte nur wenige Tage später, am 24. Januar des gleichen Jahres, in Mühlhausen im Elsaß. Das Berliner Amt hatte zunächst sehr viel weniger Teilnehmer, wurde aber aus Prestigegründen 12 Tage früher als das in Mühlhausen eröffnet.

  1. Den Teilnehmern an der Stadt-Fernsprecheinrichtung können die für sie beim Haupt-Telegraphenamte in Berlin ankommenden Telegramme auf Wunsch durch den Fernsprecher übermittelt werden. Diese Uebermittlung ist besonders für solche Theilnehmer von Werth, die in größerer Entfernung vom Bestellamte wohnen. Die Gebühr für die Uebermittelung ist 10 Pf. Grundtaxe und für jedes Wort 1 Pf. Die Telegrammausfertigung selbst wird dem Empfänger nach deren Uebermittelung auf dem Postwege zugestellt.

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