Die Weichen sind gestellt

Ein Beitrag zur Bahnpostgeschichte in unserem Regionalbereich

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte, Regionalbereich Südwest, 1997

Autoren: Herbert Hofer, Heinz Kassemeyer

Seiten: 3-33

Schon zur Postkutschenzeit entwickelte die Post für den Briefversand ein ausgeklügeltes Verteil- und Beförderungssystem. Es beruhte auf dem heute noch geltenden Grundsatz, im Einlieferungsgebiet möglichst viele Sendungen nach Zielorten zusammenzufassen und, wo sich dies bei zu geringem Verkehrsaufkommen nicht lohnt, die Anzahl der Zwischenbearbeitungen bis zum Zielort auf ein Mindestmaß zu beschränken.

So bestimmte z.B. die Generalpostdirektion Stuttgart mit Anweisung vom 30.04.1822: „Das Hauptpostamt Stuttgart steht mit Straßburg und Paris in direktem Paketschluß. Ganz Württemberg hat daher die Korrespondenz für Frankreich sowie die französische Transitkorrespondenz auf Stuttgart zu dirigieren.“ In einer mehrseitigen Leitübersicht ist weiterhin zu finden: „Das K. Oberpostamt Ulm hat direkten Amtspaketwechsel nach dem K.K. österreichischen Grenzpostamt Bregenz.“ Zum Begriff „Amtspaket“ gibt diese Anweisung die Definition: „Ein Amtspaket ist eine posttägliche Sendung von Briefschaften unter Couvert, welche von einem Postamt zum anderen, theils zur unmittelbaren Bestellung, theils zur weiteren Beförderung an ein anderes Postamt geschickt wird.“ Briefbunde mit Vorbindezetteln wurden erst 1867 eingeführt.

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