Entstehung und Ende der „Berliner Postflotte“
Am 9. April 1947 erließ die Alliierte Kommandantur Berlin den an die deutsche Bevölkerung und alle deutschen Dienststellen gerichteten Befehl BK/0 (47) 87 über die Vorlage von „Erklärungen über Ausrüstungsgegenstände und Eigentum, die zwangsweise oder auf andere Weise seitens Deutscher von den nach dem 31. Dezember 1947 durch Deutschland besetzten Gebieten entnommen wurden.“ Die Erklärungen sollten bis zum 31. Mai 1947 bei den Bürgermeistern der Berliner Verwaltungsbezirke eingereicht werden.
Dem Befehl der Kommandatur war am 15. März 1947 der Befehl Nr. 23 des Gernisonchefs und Kommandanten des sowjetischen Sektors von Berlin vorausgegangen, worin die Feststellung von „gewaltsam fortgeschafften oder geraubten Ausrüstungen und Vermögenswerte (sic)…“ – ebenfalls zum 31. Mai 1947 – angeordnet worden war.
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