Vor 50 Jahren

Erste Nachkriegs-Amateurfunkgenehmigungen der Post- und Telegrafenverwaltung (PTV) des Saarlandes

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte, Regionalbereich West, 2001

Autor: Leo H. Jung

Seiten: 21-25

Gleich zweimal im letzten Jahrhundert war das Land an der Saar von Deutschland getrennt, was auch für Post- und Telekommunikation galt. Über den – mangels Genehmigungsmöglichkeit – illegalen Amateurfunkbetrieb im erstmals von 1920 bis 1935 vom Deutschen Reich abgetrennten Saargebiet ist im PT-Heft West 2000 ausführlich berichtet worden. Im zum zweiten Male von Deutschland zwischen 1947 und 1956 abgetrennten quasi-autonomen Saarland galten andere politische und funkgeschichtliche Verhältnisse. So wurde 1951 der nach der internationalen Vollzugsordnung (VO) Funk vorgesehene Amateurfunkdienst auch im Saarland – unter einem eigenen, nichtdeutschen Landeskenner – zugelassen.

Nachdem auf Betreiben General de Gaulles 1945 auch die französische Republik im besiegten Deutschland eine Besatzungszone – bestehend aus dem heutigen Rheinland-Pfalz und den ehemaligen Gebieten Württemberg-Hohenzollern, Nordbaden und Saargebiet – bekommen hatte, trennte die dazugekommene Siegermacht Frankreich ein Gebiet, größer als das ehemalige Saargebiet, von ihrer Zone ab, um ein von Deutschland politisch und wirtschaftlich gelöstes Nachkriegs-Saarland zu schaffen. Eine Verfassung dieses neuen Saarlandes wurde am 8.11.1947 mit einem eigenen Landtag und eigenen saarländischen Parteien verabschiedet.

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