Frühe deutsche Stempelmaschinen

Deutsche Übersetzung des englischen Textes von Klaus Bethge

Ausgabe

DAS ARCHIV 01/1983

Autor: R.G. Morris

Seiten: 9 – 60

Vorwort:

Der nachfolgende Artikel basiert auf einer Reihe von Berichten, die R.G.Morris in der Zeitschrift Machine Cancel Forum, einer spezialisierten amerikanischen Publikation, seit November 1976 veröffentlicht hat. Die Originalartikel des Autors geben seine eigenen Nachforschungen auf dem Gebiet der Poststempelmaschinen in den Vereinigten Staaten wieder. Diese Unteruchungen ergaben, daß die ersten Stempelmaschinen, die in Amerika zum Patent angemeldet worden sind, im Jahre 1868 von zwei Deutschen, den Herren Fischer und Maas, erfunden worden waren. R.G. Morris hat die Originalarbeiten für diesen Bericht noch einmal zusammengefaßt und eine Reihe neuerer Informationen hinzugefügt, die von speziellem Interesse für die deutsche Postgeschichte sind.

Der Beginn der Entwicklung deutscher Stempelmaschinen

1 Einleitung:

Bei dem Versuch, die Entwicklungen und Erfindungen des 19. Jahrhunderts auf dem Gebiet der Poststempelmaschinen chronologisch darzustellen, sieht man sich einer verwirrenden Vielfalt von Informationen gegenüber, die in den posthistorischen Aufzeichnungen verschiedener Länder zu finden sind. Mit zu dieser Verwirrung tragen unterschiedliche Nomenklatur und Begriffe nicht unwesentlich bei. Dazu gehört auch, daß unbekannt ist, in welcher Beziehung einzelne Personen zu bestimmten Maschinentypen und die von diesen hinterlassenen Stempelabdrucke stehen. Z.B. ist in England der Name Fischer und Maas fast unbekannt, während die meisten Sammler derartiger Belege in England den Namen Azemar gehört haben und oft Azemar-Entwertungen sofort erkennen. Der Name Hoster dagegen ist nicht nur beiderseits des Kanals bekannt, auch jenseits des Atlantik kennt man ihn. Aber die Frage, wer oder was Hoster war, bleibt offen, ebenso: wer war Hinrichsen, wer war Haller, wer war Brandes und wer war Loeffelhardt? Ihre Namen sind mit Stempelmaschinen verknüpft, doch bleibt zu klären, ob gegenseitige Beziehungen bestehen.

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