Generalpostdirektor Gottlob Heinrich Schmückert und die Reorganisation der preußischen Postverwaltung 1849/50

Zum 150. Jahrestag der Einrichtung der Oberpostdirektionen in Preußen

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 1999/2

Autor: Wolfgang Lotz

Seiten: 7-12

Von den neun Leitern der Königlich Preußischen Post und der späteren Reichspostverwaltung im 19. Jahrhundert hat sich im öffentlichen Bewußtsein allenfalls Heinrich von Stephan gehalten, dessen 100. Todestag im Jahr 1997 begangen wurde. Trotz aller Leistungen und Verdienste, die Stephan auch bei kritischster Betrachtung nicht abgesprochen werden können, erscheint dies jedoch nicht gerechtfertigt; gerecht ist es zudem schon gar nicht. Nach Ansicht des Verfassers verdient neben dem langjährigen Präsidenten des Generalpostamts (1821-1823) und Generalpostemeisters (1823-1846) Karl Ferdinand Friedrich von Nagler vor allem auch Gottlob Heinrich Schmückert die gebührende Aufmerksamkeit der Postgeschichtsforschung. Denn mit Schmückert verbindet sich die große Reform des preußischen Postwesens, die in ihren wesentlichen Grundlagen bis zur Aufteilung der Deutschen Bundespost in die drei späteren Unternehmen Postdienst, Postbank und Telekom am 1. Juli 1989 Bestand gehabt hat: die Einrichtung der dezentralen Mittelbehörden, der Oberpostdirektion am 1. Januar 1850. Bemerkenswerterweise hat Heinrich (von) Stephan, als dessen „Entdecker“ und entscheidender Förderer Schmückert gelten kann, die Verdienste seines Vor-Vorgängers wiederholt betont und gebührend herausgestellt. In seiner „Geschichte der Preußischen Post“ bezeichnete Stephan 1859 Schmückerts Reformvorschläge als „bedeutungsvollste und tiefgreifendste Umgestaltung“ der Post seit der Begründung der preußischen Staatspost durch den Großen Kurfürsten im Jahre 1649. Noch 1889 schrieb er über Schmückert, er sei derjenige, „der die Säulen gesetzt hat, auf denen das moderne Postwesen ruht“.

Das preußische Postwesen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde – wie schon in der Regierungszeit Friedrichs des Großen – als Zentralisationssystem geführt. Die Vorschläge der Stein-Hardenbergischen-Reformzeit, für jede der acht Provinzen des Königreichs Preußen eigene Provinzial-Postverwaltungen als Mittelinstanzen einzurichten, wurden nicht verwirklicht. Sämtliche Postämter und sogenannten Postverwaltungen, 298 im Jahr 1849, unterstanden unmittelbar dem Generalpostamt in Berlin. Dazu kamen noch 1404 Postanstalten geringeren Umfangs (Postexpeditionen, Briefsammlungen), die ebenfalls ausschließlich ihre Weisungen aus Berlin erhielten. Das Generalpostamt mußte sich um sämtliche Einzelheiten des Dienstes und des Betriebes sowie alle Personalfragen und -entscheidungen kümmern. Seine rund 250 Beamten und Unterbeamten wurden der schnell wachsenden Menge des Schriftwechsels nur noch äußerst unzureichend Herr. Das Eingangsjournal der Berliner Zentrale verzeichnete folgende Zahlen: 1822: 37.789 Nummern; 1829: 46.642 Nummern; 1838: 59.818 Nummern; 1849: rund 90.000 Nummern. Diese Zahlen verdeutlichen die Probleme; eine Reform der preußischen Postverwaltung war also dringend geboten.

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