Generalpostdirektorium und Generalpostdirektion feilschen 1792 um das Porto
Ärger mit dem preußischen Feldpostamt zu Beginn des Ersten Koalitionskrieges
Nach der Kriegserklärung Frankreichs vom 20. April 1792 an Österreich mobilisierte das Königreich Preußen entsprechend seinen Bündnisverpflichtungen mit diesem Lande vom 25. Juli 1791 und 7. Februar 1792 seine Armee und damit auch seine Feldpost. Am 23. Mai 1792 bat der Leiter des Königlich Preußischen Generalpostamts in Berlin, Generalpostmeister Freiherr von Werder, die „Generaldirektion der Kaiserlichen Reichs- und Niederländischen Posten“ zu Regensburg (nachfolgend Generalpostdirektion genannt), dem in Kürze nach Frankfurt am Main abzuordnenden Feldpostsekretär Maaß alle mit den Reichsposten ankommenden Depeschen der bei den auswärtigen Höfen akkreditierten königlichen Gesandten durch das Reichsoberpostamt Frankfurt gegen Vergütung des darauf lastenden Portos auszuhändigen. Der Feldpostsekretär sollte dann während der Anwesenheit des Hauptquartiers der könglichen Armee in der Rheingegend das Nötige zur Weiterleitung der Depeschen besorgen und andererseits alle an ihn gerichteten Retouren, soweit sie nicht mit Kurieren oder Estafetten abzuschicken seien, beim Reichsoberpostamt Frankfurt einliefern.
Am 9. Juni informierte die Generalpostdirektion das Oberpostamt Frankfurt mit einer Abschrift des vorgenannten Schreibens des Generalpostamts. Sie sah keinen Anstand, nach Frankfurt gerichtete Gesandtschaftdepeschen demjenigen auszuhändigen, der sich durch eine Vollmacht ausweist und von ihm das zur Weiterleitung annimmt, was er einliefert. Ferner bat sie das Oberpostamt, seine Offiziale entsprechend anzuweisen. Diese allgemeine Zusage beabsichtigte die Generalpostdirektion dem Generalpostamt in Kürze mitzuteilen.
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