Gustav Adolph Reichsgraf von Gotter

Kgl. Preußischer Generalpostmeister (1753 – 1762)

Ausgabe

DAS ARCHIV 2/1979

Autor: Helmut Otto Krüger

Seiten: 37 – 54

Die preußischen Generalpostmeister, 14 an der Zahl, waren bis auf eine Ausnahme Herren vom Adel. Als sie dieses Amt übernahmen, befanden sie sich schon in fortgeschrittenem Alter und hatten dem Staat als Hofkammerrat, Gerichtspräsident, Oberstallmeister, Landvogt, Kammerdirektor, Oberpräsident, Legationsrat, Geheimer Staatsminister u.a.m. gedient. Nur einer ist darunter, der das Postfach von der Pike auf gelernt hat, Johann Friedrich Seegebarth, der zunächst Handlungsgehilfe war, dann als zwanzig-jähriger Kanzlist in den Staatsdienst eintrat und über den „überzähligen expedirenden Sekretär“ (ohne Gehalt!) im Generalpostamt in 51 jähriger Postdienstzeit es bis zum „Generalpostmeister von Seegebarth“ brachte.

Sicherlich den merkwürdigsten Werdegang hatte der sechste der 14 Generalpostmeister hinter sich, als er vom König Friedrich II. im Jahre 1753 im Alter von 61 Jahren an die Spitze der Postverwaltung berufen wurde, in einem Alter also, in dem der Beamte unserer Tage sich auf den Ruhestand vorzubereiten pflegt.

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