Instruction

für die königlich preußischen Eisenbahn-Postconducteurs

Ausgabe

DAS ARCHIV 1/1980

Autor: anonym

Seiten: 117 – 122

Allgemeines Verhältniß

Jeder Eisenbahn-Postconducteur erhält seine Anstellung vom General-Post-Amte. Er hat dasjenige Post-Amt als ihm unmittelbar vorgesetzt anzuerkennen, aus dessen Kasse er sein Gehalt bezieht. In der Regel muß er auch an dem Orte, wo das ihm vorgesetzte Post-Amt sich befindet, seinen Wohnsitz nehmen. Außerdem ist der Departements-Post-Inspector sein weiterer unmittelbarer Vorgesetzter.

Seine Uniform besteht in einem blauen Leib- oder Ueberrpcke mit stehendem Kragen von organgem Tuche und gelben Knöpfen mit Adler und Posthorn, in blauen Unterkleidern und blauer Mütze mit orangefarbigen Streifen und der National-Cocarde. Er ist verpflichtet, seinen Dienst stets in Uniform zu verrichten.

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