Kleine Kostbarkeiten – kurz kommentiert:

Normen

Ausgabe

DAS ARCHIV 2/1979

Autor: Herbert Leclerc

Seiten: 166 – 174

Lange Zeit wurden die Postwagen von den Posthaltern gegen eine entsprechende Vergütung aus der Postkasse gestellt. Die Wagen hielten wegen der allgemein nicht sehr schlechten Straßen nur ein bis zwei Jahre. Neue Wagen wurden dann bei örtlichen Handwerkern in Auftrag gegeben. Bei der Form, Größe und Ausstattung der Postwagen richtete man sich nach den üblichen Passagierzahlen, der Menge der Postsendungen, den zu befahrenden Straßen und ihrem Zustand, den allgemeinen topographischen Verhältnissen, den zur Vefügung stehenden, damals regional noch sehr unterschiedlich großen Pferden und sicher auch nach dem Geldbeutel des Posthalters. Daneben gab es allgemein zu beachtende Bestimmungen. So war zum Beispiel die übliche Wagenspur zu berücksichtigen, die in den einzelnen Teilen Deutschlands sehr verschieden war und zwischen 3 Fuß 2 Zoll ( 1 preußischer oder rheinländischer Fuß = 12 Zoll = 31,4 cm; 1 Zoll = 2,615 cm) und 5 Fuß 10 Zoll, das sind rund 0,99m und 1,83m, betrug. Später – um 1830 – kann man wenigstens in dieser Hinsicht zu einer teilweisen Vereinheitlichung bei 4 Fuß 4 Zoll (rund 1,36m), doch druften Postwagen auch weiterhin eine breitere Spur haben.

Die preußische Postverwaltung begann Anfang des 19. Jahrhunderts, die wissenschaftlichen Grundlagen des Wagenbaus zu erforschen. Unter anderem prüfte man 1817 mit einem Dynamometer die bei verschiedenen Wagentypen erforderliche Zugkraft. Im Jahre 1818 wurde zu Versuchszwecken aus England eine für 1000 Taler erbaute stage-coach importiert. Später ließ man auch aus anderen Ländern Zeichnungen und Beschreibungen der dort verwendten Postwagen kommen.

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