Digitale Daseinsvorsorge

Kommunen auf dem Weg in die Zukunft

Ausgabe

DAS ARCHIV 04/2024

Autor: Bernd Flessner

Seiten: 18-21

Daseinsvorsorge, das meint in Deutschland Sicherheit, Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsleistungen und Telekommunikation. Dazu Rundfunk, Straßenreinigung und Müllabfuhr. Vor allem, wenn sie nicht klappt, beispielsweise Post nicht zugestellt wird, weil die Zusteller wie jüngst in Duisburg in einem Brennpunkt-Gebäude bedroht werden, fällt uns auf, wie selbstverständlich sie scheint – seit Neuerem auch die digitale Daseinsvorsorge.

Ganz analoge Daseinsfürsorge im Spreewald: Seit über 125 Jahren bekommen die Bewohner ihre Post auf dem Wasserweg zugestellt

Foto: MSPT

In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik erfuhr die Daseinsvorsorge mit der staatlichen Aufgabe, Güter und Leistungen bereitzustellen, die für ein menschliches Dasein notwendig sind, einige Modernisierungen, jedoch keine gravierenden Veränderungen. Erst der Einzug des Computers in die Verwaltung, in Privathaushalte und Betriebe führte und führt zu umfassenden Neuerungen.
So zumindest definiert die Bundeszentrale für politische Bildung die im Grundgesetz verankerte Daseinsvorsorge (Art. 20 I Grundgesetz). Die Daseinsvorsorge soll in Stadt und Land, in der Lausitz, im Allgäu und an der Nordseeküste gleichermaßen gewährleistet werden. Die Umsetzung dieser Aufgaben des Sozialstaats obliegt den Kommunen, die jedoch nicht alle Leistungen selbst erbringen müssen, sondern auch Privatunternehmen übertragen können. Müllabfuhr, Energie- und Wasserversorgung oder ÖPNV müssen nicht in der Hand des Staates sein.

(…)