Lokale Sondererscheinungen und Regionalwährungen

Ausgabe

DAS ARCHIV 01/1976

Autor: Herbert Rittmann

Seiten: 48 – 52

Im großen Zusammenhang kann die Münzgeschichte des deutschen Raumes nur anhand der Münzverhältnisse in den überregionalen Umlaufsgebieten der Kreuzer und der Groschen behandelt werdeb. Von vergleichbarer Bedeutung war dagegen nur das Gebiet der lünischen Mark. „Nach gedämpfter Kipperzeit“ hatten diese Gebiete für lange ihre Grenzen gefunden, zumal der westfälische Friede auch die Grenzen der Territorien im großen und ganzen bis zum Ende des Reiches fixierte. Den Währungsgebieten lag zunächst der Reichstaler von 1566 zugrunde, der als Handelsmünze anzusehen war. Nur die kleinen Kurantmünzen waren unterschiedlich, und so kamm man mit Mühe die Linien einer deutschen Münz-und Währungsgeschichte erkennen. Mit dem Aufkommen des Konventionsfußes im Süden und mit dem Graumannschen Fuß in Preußen änderte sich das. Vereinzelt war nun von lokalen Sondergestaltungen die Rede, vom nordwestdeutschen Strüber und von den Groten in Bremen und Oldenburg. Aber sie waren nur örtliche Unterteilungen der überörtlich geltenden groben Handelsmünzen, und auch diese Lokalmünzen nahmen am ständigen Verfall des Kleinkurant teil.

Diesen Sondererscheinungen muß ein eigener Abschnitt gewidmet werden; hatten sie doch für ihre Verbreitungsgebiete beherrschende Bedeutung. Im 18. Jahrhundert bestanden sie durchwegs noch, wurden aber gegen dessen Ende oder zu Anfang des 19. unterdrückt. Sie waren liebenswürdige Relikte einer Zeit des historisch Gewachsenen. Bei städtischen Kupferprägerechten, wie sie in Westfalen und Niedersachsen vielfach vorkamen, standen dahinter auch finanzielle Privilegien. Mit vergleichbaren Erscheinungen des partikularrechtlichen Münzwesens hatte in Frankreich schon Ludwig XIV, Schluß gemacht. Sie waren mit den Organisationsgrundsätzen des zentralgelenkten Territorialstaats nicht zu vereinbaren, und so mußten sie in der Zeit des Absolutismus , spätestens aber dann weichen, als die deutschen Einzelstaaten sich in der napoleonischen Zeit einer neuen Staatsauffassung anpaßten. Dieser Abschnitt kann nur einen knappen Überblick geben; eine zusammenfassende Darstellung gibt es in der münzgeschichtlichen Literatur bisher nicht. Vollständigkeit erwartete der Leser nicht.

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