Post- und Bottenlohn…
Nachrichtenübermittlung zum beginnenden 18. Jahrhundert im Gartower Raum
Ausgabe
Post- und Telekommunikationsgeschichte, Regionalbereich Mitte, 1998
Autor: Otto Puffahrt
Seiten: 50-53
Die seit 1694 in Gartow (Landkreis Lüchow-Dannenberg) ansässige, aus dem Mecklenburgischen stammende Familie von Bernstorff hatte eine weitläufige Gutsherrschaft von den Vorbesitzern von Bülow übernommen. Zu dieser gehörten ausgedehnte Ländereien und 26 dem Haus Gartow leistungs- und abgabepflichtige Ortschaften. Die schriftliche Kommunikation zu den einzelnen umliegenden Ortschaften erfolgte problemlos mit Boten, die im Rahmen ihrer Dienstleistungspflicht Briefträgerdienste zu übernehmen hatten. Der Gartower Raum wurde erst später an das Postverteilungsnetz angeschlossen, daher mußte das Haus Gartow einen eigenen Postdienst organisieren. Dieser diente jedoch nur der Postbeförderung des Hauses Gartow, denn die Landbevölkerung verschickte und erhielt keine Briefe, es sei denn, es handelte sich um Verwaltungs- und Justizangelegenheiten. Ein Großteil der damaligen Bevölkerung war zudem gar nicht in der Lage, einen Brief aufzusetzen.
Mit der Verwaltung einer Gutsherrscahft war auch damals schon ein gewisses Maß an Korrespondenz verbunden. Infolge der geographischen Lage des Gartower Gebiets, es grenzte an das Kurfürstentum Brandenburg, blieben Grenzzwischenfälle nicht aus. Die Landesregierung in Celle hatte dem Haus Gartow als hoheitliche Aufgabe die Grenzbeobachtung übertragen. Kompliziert wurde die damalige Situation noch dadurch, daß die zum Haus Gartow pflichtigen, sogenannten Märkischen Dörfer Holtorf, Kapern und Gummern wohl leistungs- und abgabepflichtig dem Hause Gartow zugeordnet waren aber nicht politisch. Das heißt, diese Dörfer lagen auf dem Territorium des Landes Brandenburg. Es leuchtet ein, daß eine derartig unglückliche Konstruktion Schwierigkeiten geradezu herausforderte. Das Haus Gartow konnte in den drei Dörfern nicht die volle Rechtsprechung ausüben und mußte sich deshalb der Hilfe justizerfahrener Personen im Brandenburgischen, speziell in der Altmark bedienen.
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