Papiergeldreform
Wenn das Papiergeld der Bundesrepublik heute ausschließlich aus Noten der Deutschen Bundesbank besteht, einer staatlichen Zentralnotenbank, so ist dieser Zustand keineswegs selbstverständlich. Schon ein Blick über die nächsten Grenzen zeigt, daß das Papiergeldwesen eines Landes auch anders geregelt seien kann. In Belgien sind nur die Noten zu 100 Francs und mehr solche der Notenbank; die kleineren Scheine zu 20 und 50 Francs gibt der Staat selbst aus. In Luxemburg besteht das Papiergeld hauptsächlich aus Staatsnoten, doch übt daneben eine Privatbank, die „Banque Internationale à Luxembourg“, ein aus dem letzten Jahrhundert stammendes Notenrecht aus, in dessen Rahmen sie 100-Francs-Noten neben denen des Grozherzigtums im Umlauf halten darf. In Hingkong sind nur die kleineren Scheine Staatsnoten; die von 5-Hongkong-Dollars aufwärts gibt eine Privatbank, die „Hongkong and Shanghai Banking Corporation“, aus. In Großbritannien haben in Schottland und in Nordirland noch je fünf Banken Notenrechte, die sie durch die Ausgabe von Banknoten in Höhe bestimmter Notenkontingente ausüben. Diese Noten laufen in Schottland bzw. Nordirland neben denen der Bank von England um.
Betrachtet man die Münze als wichtigste Erscheinung der Geldgeschichte, der das Studium im Grunde gilt, so darf man das Papiergeld (und als seinen Hintergrund das Notenbankwesen) nicht außer acht lassen. Seine sichtbaren Überbleibsel sind die Geldscheine, deren Sammeln freilich erst nach dem Zweiten Weltkrieg seinen Aufschwung nahm, nachdem die Papiergeldinflationen nach dem Ersten Weltkrieg ein erstes Interesse erweckt hatten. Stand früher der relativ hohe Wert kuranter Scheine dem breiten Sammlerinteresse im Wege (weswegen z.B. die deutschen Scheine der Weimarer Zeit heute sehr teuer sind, soweit es such nicht um entwertete Inflationsmarken handelt), so hat doch die schleichende Inflation unserer Tage dahin geführt, daß die kleineren Scheine aller Staaten für den interessierten Sammler erschwinglich geworden sind.
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