Postbeförderung mit Straßenbahnen im Ausland

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 1996/1

Autor: Günter H. Köhler

Seiten: 37-76

Nach der detaillierten Darstellung der Postbeförderung mit deutschen und ehemals deutschen sowie österreichischen Straßenbahnen und Obussen wird abschließend mit einem „Blick über den Zaun“ in kurzen Streiflichtern die Zusammenarbeit von Postverwaltungen und Straßenbahnen in anderen Ländern, nach Erdteilen und alphabetisch geordnet, geschildert. Dabei werden posteigene U-Bahnen nicht vergessen. Auf Details und tabellarische Übersichten wird weitgehen verzichtet, ebenso auf die Beschreibung mancher bekannter Einzelheiten, weil das den Rahmen dieser Abhandlung sprengen würde. Die postseitige Nutzung vieler bestehender und stillgelegter Straßenbahnen in aller Welt, vor allem im 19. und zu Anfang des 20. Jahrhunderts, wird freilich mangels gesicherter Informationen im Verborgenen bleiben. Sie sind hier nicht erwähnt.

Belgien

Bereits 1883 wird über die möglichst vorteilhafte Nutzung der Pferdebahnen seitens der belgischen Post- und Telegrafenverwaltung (PTT) berichtet. Die kgl. belgische Regierung hat damals den Pferdebahnunternehmen gleich bei Erteilung der Konzession „die unentgeltliche Beförderung von ein bis zwei Post- und Telegrafenunterbeamten“ zur Bedingung gemacht. Die PTT beschloß, dem Bedarf entsprechend, mit den in Betracht kommenden Unternehmungen der bedeutenderen Städte, nämlich Brüssel, Antwerpen, Gent und Lüttich besondere Verträge gab. Danach verpflichteten sich die Pferdebahngesellschaften, „auf allen Linien jederzeit die Mitfahrt von mindestens drei Unterbeamten in Dienstkleidung auf der vorderen Plattform“ zu gestatten, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie mit der Zustellung, der Briefkastenleerung oder der Beförderung von Kartenschlüssen beauftragt waren oder sich auf dem Rückweg befanden. Beamte, die nicht als solche zu erkennen waren, erhielten Erlaubniskarten. Die Unternehmen hatten der Postverwaltung täglich dreimal zwei Wagen zur Verfügung zu stellen, welche nur dem Zweck dienten, Briefträger in ihren Zustellbezirk zu bringen. Aufsichtsbeamte hatten jederzeit freie Fahrt auf allen Linien.

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