Praktische Arbeit und Dienstleistungen der Post in den Jahren der Weimarer Republik (1918-1933)

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 1990/1

Autor: Martin Vogt

Seiten: 71-106

Das Ende des Ersten Weltkriegs hatte die Reichs-Post- und Telegrafenverwaltung (RPTV) in einer finanziell schwierigen Situation erlebt. Während sie bis zum Jahr 1914 ihre Überschüsse an den Reichshaushalt abgeführt hatte, mußte sie nun vom Reich Unterstützung erhalten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Die Staatsumwälzung und die Notwendigkeit stärkerer Zentralisierung in der Republik brachte es zwar mit sich, daß seit 1920 anstelle der drei bisherigen Postverwaltungen in Deutschland – Reich, Bayern und Württemberg – nun allein die Reichs-Post- und Telegrafenverwaltung (RPTV) bestand, aber die inflationäre Geldentwertung ließ nicht zu, Sanierungsmaßnahmen in einem solchen Umfang durchzuführen, daß das Postwesen – trotz aller Bemühungen des Personals – wie in den Vorkriegsjahren rentabel arbeitete.

Erst nachdem mit Renten- und Reichsmark die Währung sensibilisiert worden war, gelang es im Jahr 1924 mit dem Reichspostfinanzgesetz die „Deutsche Reichspost“ zu einem vom Reichshaushalt unabhängigen Unternehmen zu machen, das trotz der Beachtung kaufmännischer Prinzipien den technologischen Anschluß an neue Entwicklungen der Massenkommunikation und des Verkehrswesens wahrte und mit Selbstverständlichkeit auch in traditionellen Bereichen seine Verpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit erfüllte. Finanzielle Kontrollen, die bis 1924 dem Reichstag zugestanden hatten, lagen seit 1924 in den Händen eines Verwaltungsrats, der – aus Kreisen der Wirtschaft ausgewählt und außerdem von Vertretern des Reichsrats und Reichstages besetzt – eine indirekte Parlamentsaufsicht fortsetzte.

(…)