Prinzipalkommissare am Immerwährenden Reichstag in Regensburg

Ausgabe

DAS ARCHIV 01/1967

Autor: Max Piendl

Seiten: 48-69

Kaiser Franz I. bestellt nach seinem Regierungsantritt Ende des Jahres 1745 den bereits unter Karl VI. und kurze Zeit unter Karl VIII. als Prinzipalkommissar tätigen Fürsten Joseph Wilhelm Ernst zu Fürstenberg zu seinem Vertreter am Reichstag in Regensburg. Dieser wird jedoch zu Beginn des Jahres 1748 abberufen; am 15. Januar bereits verläßt er Regensburg. Durch ein kaiserliches Dekret vom 25. Januar 1748 erhält Fürst Alexander Ferdinand von Thurn und Taxis seine Bestallung als Nachfolger.

Wie ist es zu erklären, daß der Kaiser diesem Fürsten, der doch 1742 zum habsburgischen Gegner, Karl VII., übergegangen war, nicht nur verzieh, sondern ihn sogar für dieses wichtige Amt bestellte? Es steht fest, daß Kaiserin Maria Theresia beide Prinzipalkommissare der bayerischen Kaiserepoche, Fürstenberg sowie Thurn und Taxis, als wichtige Repräsentanten kaiserlicher Rechte wieder in Gnaden aufgenommen hat. Die wahren Hintergründe dieser raschen Wandlung werden wohl überhaupt mit den gesamten Gegebenheiten der Reichsverfassung zu erklären sein.

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