Rentenrechnungsdienst im Wiederaufbau

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 1989/2

Autorin: Anneliese Hahn

Seiten: 95-103

Mit einem Auszug aus dem „Reichsgesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ vom 22. Juni 1889, also vor hundert Jahren, soll dem Leser ein kleiner Einblick in die Anfänge der deutschen Rentenversicherung gegeben werden, die schon immer in gewissem Sinne mit der Post verbunden gewesen ist. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 1891 waren alle Personen in einer wirtschaftlich unselbständigen Stellung versicherungspflichtig, ebenso die sogenannten Privatbeamten mit einem Jahresgehalt bis zu 2000 Mark. Diesen Personen sollte bei dauernder Erwerbsunfähigkeit oder nach Vollendung des 170. Lebensjahres eine bestimmte jährliche Rente bis an ihr Lebensende gesichert werden.

Wie damals Versicherungsbeiträge und Renten ausgesehen haben, soll das folgende Beispiel zeigen: Für einen Versicherten mit einem Jahresverdienst von 500 bis 850 Mark waren in der Lohnklasse III wöchentlich 24 Pf Beitrag zu entrichten, wobei der Arbeitgeber die Hälfte zahlen mußte. An Invaliditätsrente hatte dieser Versicherte nach 15 Beitragsjahren jährlich 173,45 M und nach 30 Beitragsjahren 230,90 M zu erwarten. Die Altersrente nach Vollendung des 70. Lebensjahres betrug nach mindestens 30 Beitragsjahren 162,80 M jährlich.

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