Sicherheits- und Ersatzfragen bei der oldenburgischen Post nach einem Raubmord im Jahre 1799

Ausgabe

DAS ARCHIV 01/1964

Autor: Gerhard Tooren, 29 Oldenburg

Seiten: 55 – 60

Am Ende der Regierung des oldenburgischen Grafen Anton Günther (reg. 1603 – 1667) hatten das Stadland und Butjadingen, ein Gebiet zwischen dem Jadebusen und der Wesermündung, noch keinen Anschluß an die Postläufe, die durch die Residenzstadt Oldenburg gingen. Lange Zeit war niemand bereit, sich mit einem wenig Ertrag verprechenden Seitenpostkurs zu belasten, der durch morastige, im Winter kaum begehbare Gegenden führte. Erst im Jahre 1707 erbot sich Johann Conrad Stüve, ein Einwohner von Ovelgönne, dem Hauptorte des Stadlandes, eine Botenpost zwischen der Stadt Oldenburg und dem Stad- und Butjadingerland ins Leben zu rufen. König Friedrich IV. von Dänemark (reg. 1699 – 1730) – Oldenburg stand von 1667 bis 1773 unter dänischer Herrschaft – gab die Eröffnung der Botenpost mit Verordnung vom 14. November 1707 bekannt. Im Jahre 1721 ging sie auf seinen Sohn Jürgen Bartholomäus Stüve über. Als dieser 1741 starb, übertrug das General-Post-Amt in Kopenhagen sie einem Mann von der Garde zu Pferde Lübben Lübben. Fast zur gleichen Zeit beauftragte der dänische König Christian IV. (reg. 1730 – 1746) den Bruder Friedrich Wilhelm von Jürgen Bartholomäus Stüve, eine reitende Post von Ovelgönne aus in nördlicher und in südlicher Richtung anzulegen. Diese ging aber nach kurzer Zeit wieder ein. Die Kurse blieben bestehen, wurden von aber von Boten begangen. Beide Botenmeister übten das ihnen erteilte Botenrecht unter vielfachen Streitigkeiten auf verschiedenen Wegen aus, bis Lübben 1761 starb. Danach führte Friedrich Wilhelm Stüve die Botenpost allein. Er hatte 70 Rthlr jährlich an die General-Post-Kasse in Kopenhagen zu zahlen. 1774 wurde der Major von Hendorff Botenmeister gegen eine Abgabe von 100 Rthlr.

Die oldenburgische Landbotenpost hatte über 90 Jahre bestanden, als ein Ereignis eintrat, das die Bevölkerung des sonst so friedlichen Winkels weithin in Schrecken versetzte. In den dunklen Abendstuden des 13. Dezember 1799 wurde der Landpostbote Peter Meyer aus Övelgönne ermordet, kurz nachdem er sich auf den Weg nach Oldenburg begeben hatte. Sein Felleisen wurde erbrochen und beraubt. Es hatte nach vorläufiger Schätzung 500 – 600 Rthlr herrschaftliche Gelder vom oldenburgischen Amt Tossens und eine gerine Summe privater Gelder enthalten. Herzog Peter Friedrich Ludwig (reg. 1785 – 1829) ordnete gründliche Fahndung nach den Verbrechern an und ermächtigte die Kammer, für ihre Ergreifung eine Belohnung von 100 Rthlr auszusetzen. Gleichzeitig ordnete er an, daß die Landboten durch dienstpflichtige Köter (Kleinbauern, auch Kätner, als Bewohner einer Kate, genannt) und alle reitenden Posten durch Polizeidragoner begleitet werden sollten. Unabhängig davon ließ der inzwischen oldenburgischer Postmeister gewordene Major von Hendorff seine Maßnahmen durch seinen Botenmeister Hinrich Schröder in Ovelgönnem einem ehemaligen Schulhalter, treffen, der der unmittelbare Vorgesetzte der Landboten war. Schröder muß sich dabei umsichtig benommen haben. Wir entnehmen das einem freundschaftlich gehaltenen Brief des Postmeisters vom 19. Dezember 1799 an seinen Untergebenen. Die Maßnahmen, die er ihm zur Sicherheit dem Boten empfiehlt, muten allerdings mittelalterlich an:

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