Urlaub, Reisen und Erholung | Vom Privileg von wenige zum Konsumgut für alle

Ausgabe

DAS ARCHIV 02/2023

Autorin: Magdalena Roß

Seiten: 16 – 23

Der Städtetrip im Frühjahr, der Sommerurlaub am Mittelmeer, das Wellness-Wochenende oder der Aktivurlaub im Winter – das Reisen ist für den Großteil der in Deutschland lebenden Menschen zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Bedingung dafür: Urlaub und ausreichend Geld. Nachdem sich um 18. und 19. Jahrhundert nur die priviligierten Oberschichten das Reisen leisten konnten, führten gesetzliche Urlaubsreglungen zu Massentourismus und stetis steigender Reiselust der breiten Bevölkerung.

Schild am ehemaligen Postmuseum in Hamburg, 1960er-Jahre

Endlich Ferien: Im Erholungsheim der Deutschen Post der DDR in Dolgenbrodt, 1951

Dem Alltag entfliehen, Ruhe, Erholung, Entspannung, das ist es, was sich die Deutschen im Urlaub wünschen. Eine Reise, freundliche Gastgeber, gutes Wetter, schöne Natur, sonstige Sehenswürdigkeiten, schmackhaftes Essen und angemessene Preise machen Umfragen zufolge das Ferienglück perfekt, auch wenn es nur zwei Wochen währt. Das Bundesurlaubsgesetz in Deutschland besagt unter Paragraf 7, der Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs regelt, dass Urlaub zusammenhängend zu gewähren sei, in jedem Fall aber „muss einer der Urlaubsanteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen“ – da andernfalls der Urlaubszweck der Erholung nicht erreicht wird, wäre zu ergänzen. Wie lange es dauert, bis ein Mensch sich erholt, sich also „Körper und Psyche nach einer beanspruchten Situation regenerieren“, das hängt auch von Ausmaß der Beanspruchung und Anspannung ab. Mehrmals „mindestens sieben Tage am Stück“, gut verteilt auf das Jahr, darin sieht die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)“; eine im Arbeitsschutzsystem verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, den optimalen Erholungseffekt.

 

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