Postzensur

Zensur- und Überwachungsmerkmale auf Freiburger Postbelegen

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte, Regionalbereich Südwest, 1998

Autor: Jürgen Weckerle

Seiten: 23-38

Das Postgeheimnis, eine seit Jahrhunderten bestehende Verpflichtung zur Geheimhaltung bzw. Vertraulichkeit, ist auch heute durch das Grundgesetz gesichert. In Artikel 10 des Grundgesetzes ist die Unverletzlichkeit des Brief-, des Post- und Fernmeldegeheimnisses garantiert. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

Dieses in unserem Gedächtnis verankerte Grundrecht, läßt besondere Aufmerksamkeit auf Belege aus der Vergangenheit lenken, die Einschränkungen des Postgeheimnisses dokumentieren. Militärische Auseinandersetzungen waren und sind weltweit Anlaß, den Postverkehr, wenn er nicht generell unterbrochen wird, zumindest strengen Überwachungen zu unterwerfen. Mit Beginn des 1. Weltkrieges am 1.8.1914, waren auch in Deutschland die Vorbereitungen zur Überwachung des Postverkehrs soweit abgeschlossen, daß sofort damit begonnen werden konnte.

(…)