Zur Geschichte der Postzensur

Ausgabe

DAS ARCHIV 02/1966

Autor:Dpil. Ing. Karl K. Wolter, 8 München

Seiten: 52 – 61

So erstaunlich es auch klingen mag, aber es ist eine Tatsachem daß die Geschichte der Postzensur mit dem Beginn der Postgeschichte selbst überaus eng verbunden ist. Besonders deutlich tritt dies bei der Betrachtung des französischen Postwesens in Erscheinung. Schon als Ludwig XI. mit dem „Édit sur les Postes“ vom 19.6,1464 die französische Staatspost – im Anfang in der Regel nur für Staatszwecke – schuf, waren nach Art. XIII des Edikts die Kuriere und Postreiter verpflichtet, Briefe von Privaten dem Postmeister vorzulegen, um zu prüfen, ob sie für den König abträglich waren oder gegen Gesetze verstießen. Ebenso beauftragte Heinrich IV. im Jahre 1590 seinen ersten Generalpostmeister (Contrileur général des Postes) Fouquet de La Varane bei seiner Ernennung mit der Überwachung der ein- und ausgehenden Postsendungen mit der Ermächtigungm Briefe zu öffnen. Die Geburtsstunde der staatlichen Postzensur.

Bekanntlich benutzten die Griechen und Römer hölzerne, mit einer Wachsschicht versehene Tafeln, auf die mit einem Griffel die Schriftzeichen eingeritzt wurden. Mit den Schriftseiten gegeneinander gelegt, wurden die Tafeln versiegelt aufgegeben. Diese Siegel zu lösen und nach Kenntnisnahme des Nachrichteninhalts so geschickt wieder aufzudrücken, daß der Empfänger von diesem Vorgang nicht bemerken konnte, war im Altertum bis zur Kunstfertigkeit entwickelt. Ein gewisser Lucius hat die hierbei praktisch möglichen Methoden sogar in einem Lehrbuch eingehend erläutert.

(…)