Zusammenarbeit der Deutschen Post mit Banken und Geldinstituten in der ehemaligen DDR

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 1996/1

Autor: Wolfgang Reball

Seiten: 97-108

In den ersten Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bestanden in der sowjetischen Besatzungszone keine besonderen Beziehungen zwischen der Deutschen Post und den Banken, Sparkassen sowie anderen Geld- und Kreditinstituten (nachfolgend Kreditinstitute genannt). Die Ämter und Dienststellen der Deutschen Post (DP) unterhielten wie die Mehrzahl der Betriebe Bank- und/oder Postscheckkonten und die Kreditinstitute führten nach Bedarf Konten bei den Postscheckämtern. Während bei der DP zunächst keine wesentlichen neuen Strukturen eingeführt wurden, kam es im Bereich der Kreditinstitute zu grundlegenden Veränderungen. Diese beruhten besonders auf Festlegungen des „Potsdamer Abkommens“ und Befehlen der sowjetischen Militäradministration. In der Mitteilung vom 2. August 1945 über die Dreimächtekonferenz von Berlin (Potsdamer Abkommen) heißt es im Abschnitt III Deutschland; B. Wirtschaftliche Grundsätze: „12. In praktisch kürzester Frist ist das deutsche Wirtschaftsleben zu dezentralisieren mit dem Ziel der Vernichtung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaft, dargestellt insbesondere durch Kartelle, Syndikate, Truste und ander Monopolvereinigungen.“

Das wurde in der sowjetischen Zone Deutschlands durch die Besatzungsmacht in dem Sinne ausgelegt und realisiert, daß die Großbanken (Deutsche Bank, Dresdner Bank usw.) enteignet und aufgelöst wurden. Diese Maßnahmen stützten sich u.a. auch auf den Volksentscheid im Land Sachsen, bei dem am 30. Juni 1946 77,62 Prozent aller Wähler für die Enteignung und Entmachtung des Monopolkapitals und der Großgrundbesitzer stimmten. Durch Weiterführung bestehender Institute (Sparkassen) oder Einrichtung neuer Banken und Geldinstitute auf örtlicher Ebene oder im Rahmen der Länder (Emissions- und Girobanken, Landeskreditbanken) wurden in der sowjetischen Zone Grundlagen für ein neues Bank- und Kreditsystem gelegt. Der „Halbjahresplan“ 1948 und der „2-Jahres-Plan“ 1949/50 waren erste Ansätze, die Volkswirtschaft planmäßig zu entwickeln und nach einheitlichen Richtlinien zu leiten. In diesen Zusammenhang muß auch das Gesetz vom 21. April 1950 über die Regelung des Zahlungsverkehrs (GBI. S. 355) eingeordnet werden, welches die im Oktober 1949 gebildete Provisorische Volkskammer der DDR beschlossen hatte.

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