Im Jahr 1713 wurde durch königlichen Erlass die älteste Wohlfahrtseinrichtung der deutschen Postverwaltung, die Postunterstützungskasse, genannt „Armen-Kasse“ eingerichtet. Wer mehr als 100 Taler im Jahr verdiente, sollte Beiträge entrichten gemäß dem Einkommen. Der Zweck der Kasse: „abgedankte, alte und gebrechlich gewordene Postillions mit einem notdürftigen Unterhalt […] zu versehen.“ Im Januar 1872 wurde die inzwischen auf das gesamte Reichspostgebiet ausgedehnte Kasse in „Postarmen- und Unterstützungsfonds“ umbenannt. In die Kasse flossen unter anderem Erlöse aus dem Verkauf unbrauchbarer Bücher und Papiere. Ab 1956 waren es Mittel aus „Erlösen für preisgegebene Pakete und unanbringliche Postsendungen einschließlich Reisegepäck, gefundene, aus Postsendungen herrührende Geldbeträge und Verkaufserlöse für versteigerte Fundsachen, Einnahmen für verkaufte und nicht eingelöste Essensmarken in Kantinen und weitere Zuwendungen.

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