125 Jahre Post- Spar- und Darlehnsvereine / PSD-Banken

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 1999/1

Autorin: Sabine Hermanns

Seiten: 101-107

Im Jahre 1872 regte das Kaiserliche Generalpostamt „nach eingehender Prüfung der in Betracht kommenden Verhältnisse“ die versuchsweise Gründung von Spar- und Vorschußvereinen für die Postbeamten an. Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) unterzeichnete den Erlaß am 4. Januar 1872. Dieses Datum gilt heute als die Geburtsstunde der PSD. Gleichzeitig wurde eine detailliert ausgearbeitete Mustersatzung, das „Normalstatut“, vorgelegt. Bereits im gleichen Jahr wurden in allen 36 Oberpostdirektionen des Deutschen Reiches (ohne Bayern und Württemberg) Post-Spar- und Vorschußvereine gegründet. Durch Einrichtung weiterer OPD-Bezirke erhöhte sich die Zahl der Vereine bis 1876 auf 40. Mit der Verleihung der Rechte von juristischen Personen durch Allerhöchsten Erlaß Kaiser Wilhelms im Jahre 1879 endete der „vorläufige, versuchsweise“ Status der Vereine. Sie hatten nun den Status von Körperschaften mit fester Rechtsgrundlage und waren so in der Lage, die Geschäfte für die Mitglieder auszuweiten.

Für Bayern und Württemberg bestanden im 19. Jahrhundert postalische Reservatsrechte, erst seit 1936 wurden in diesen Gebieten daher Post-Spar- und Darlehensvereine gegründet.

1903 wurden die „Vorschußvereine“ in Post-Spar- und Darlehnsvereine „PSpDV“ umbenannt, seit 1989 wird die Abkürzung PSD verwandt, seit 1996 „PSD Bank“.

Niemand ahnte 1872, daß eine Einrichtung entstehen sollte, die sich über alle politischen und postalischen Veränderungen hinweg zu einer in zunehmenden Maße vorteilhaften Institution für die Postbediensteten entwickeln würde.

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