Besondere Postverbindungen der mecklenburgischen Landesposten

Ausgabe

DAS ARCHIV 02/1981

Autor: Ludwig Dube

Seiten: 102 – 107

Vorwort

Das Land Mecklenburg bestand ab 1701 aus den Herzogtümern Mecklenburg-Schwerin mit der Residenzstadt Schwerin und Mecklenburg-Strelitz mit der Residenzstadt Neustrelitz. Durch den Beschluß des Wiener Kongresses wurden beide, Mecklenburg ab 1815, Großherzogtümer.

Die Landesposten waren fürstliche Regale. Die Überschüsse flossen den Herzögen bzw. Großherzögen als persönliche Einnahmen zu. Der Wunsch nach höheren Erträgen löste ein Gewinnstreben aus, wodurch die volkswirtschaftlichen Aufgaben der Post zeitweise nicht genügend berücksichtigt worden sind. Neue Poststellen wurden anfangs erst dann errichtet, wenn ein finanzieller Überschuß zu erwarten war. Auch mit dem Einsatz der Beförderungsmittel bei Fußboten-, Reit-, oder Fahrposten war man recht zurückhaltend.

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