Contract mit dem Posthalter Schüler

Ausgabe

DAS ARCHIV 1/1979

Autor: Ernst-Otto Simon

Seiten: 99 – 110

Einführung

Der nachfolgend veröffentlichte und erläuterte Posthalter-Contract vermittelt einen recht guten Einblick in das preußische Postfuhrwesen des 19. Jahrhunderts. Sein Inhalt ist daher – über die regionale Bedeutung hinaus – für alle Leser des „Archiv für deutsche Postgeschichte“ sicherlich von Interesse.

Preußen unterhielt zu jener Zeit (1830) 236 Postämter (einschl. zweier Hof- und 12 Oberpostämter9, die alle dem General-Post-Amt zu Berlin unmittelbar unterstellt waren. Hinzu kamen 960 Post-Expeditionen und Briefsammlungen (Die „veraltete“ Bezeichnung „Postwärter-Amt“ war 1825 aufgehoben worden). Die Leitung der Postämter und Post-Expeditionen hatten festbesoldete Beamte: Post-Direktoren und Post-Expediteure. – Bei den 846 Posthaltereien dagegen blieb die Übertragung an Privatunternehmer aufgrund zeitlich befristeter Verträge im Grundsatz bestehen. Doch war eine Personalunion zwischen Post-Expediteur und Post-Halter keinesfalls ausgeschlossen,

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