Das »Vereinfachungsgesetz« und seine Bedeutung für die Deutsche Reichspost im NS-Staat

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 1995/2

Autor: Frank Postler

Seiten: 87-95

Am 27. Februar 1934 wurde das auf die Deutsche Reichspost (DRP) bezogene „Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung“ verabschiedet. Es hatte für die DRP im NS-Staat die Bedeutung eines neuen „Postverfassungsgesetzes“. Das „Vereinfachungsgesetz“ (VEG) löste das „Reichspostfinanzgesetz“ (RPFG) aus dem Jahre 1924 ab. Es brachte für die DRP gravierende Änderungen in struktureller und organisatorischer Hinsicht, da es der Einpassung und Ausrichtung der DRP für nationalsozialistische Zwecke dienen sollte. Der Inhalt des Gesetzes und seine Auswirkungen auf die DRP bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges sollen in diesem Beitrag aufgezeigt werden.

Die „Reichstagsbrandverordnung“ und das „Ermächtigungsgesetz“ bildeten die Voraussetzungen für die Ausschaltung der demokratischen Organe der Weimarer Republik (WR), wie beispielsweise des Reichstages. Verfassungsrechtlich bestand auch nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ die Weimarer Reichsverfassung (WRV) formell fort, doch wurde sie inhaltlich und im rechtsstaatlichen Sinne in immer stärkerem Maße zu einer „leeren Hülle“ deformiert. An Stelle der parlamentarischen Demokratie und des Föderalismus im Deutschen Reich trat nach deren Ausschaltung ein zentralisierter „Führerstaat“, in dem das „Führerprinzip“ zur eigentlichen Rechts- und Verfassungsgrundlage wurde.

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