Der Wiederaufbau des Post-und Fernmeldewesens in der französischen Besatzungszone nach 1945

Erinnerungen an das Deutsche Postzentralamt in Rastatt

Ausgabe

DAS ARCHIV 1/1979

Autor: Wilhelm Ebenau

Seiten: 41 – 57

Im Anschluß an die Unterzeichnung der Urkunden über die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht im Hauptquartier des Feldmarschalls Montgomery am 4. Mai 1945, im Hauptquartier des Generals Eisenhower in Reims am 7. Mai 1945 und im Hauptquartier des Marschalls Shukow in Berlin- Karlshorst am 8. Mai 1945 verkündeten die Regierungen der vier Mächte (Vereinigstes Königreich Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika, Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und Republik Frankreich) am 5. Juni 1945 in Berlin die Aufteilung des Deutschen Reiches mit den Grenzen vom 31. Dezember 1937 westlich der Oder/Neisse-Linie in vier Besatzungszonen. Die Besatzungszone, die Frankreich zugewiesen wurde, war mit 42 800 qkm und 5,787 Mio Einwohnern bei weitem die kleinste unter den drei Westzonen. Der Oberbefehlshaber der Besatzungstruppen hatte nach Weisungen seiner Regierung die höchste Regierungsgewalt auszuüben. Er trug Verantwortung, daß die aus der Kapitulation abgeleiteten Leistungspflichten zur Wiedergutmachung in der ihm zuständigen Besatzungszone erfüllt wurden.

Die vier Oberbefehlshaber bildeten den Kontrollrat, der zum Zweck eines einheitlichen Vorgehens in den grundlegenden Fragen geschaffen worden war. Die Dreimächtekonferzenz von Berlin, zu der Frankreich nicht eingeladen war, verabschiedete am 2. August 1945 das „Potsdamer Abkommen“ mit der Absichtserklärung, die Verwaltung Deutschlands auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und auf eine Entwicklung einer örtlichen Selbstverwaltung auszurichten. Gleichzeitig wurde bekanntgemacht, daß keine zentrale deutsche Regierung zugelassen werden würde. Zwar hätte nach Artikel III §9 (IV) des Potsdamer Abkommens eine oberste deutsche Instanz (Abteilung) für das Post- und Fernmeldewesen eingerichtet werden können. Doch einen Beschluß darüber wurde auch später nicht gefaßt. Somit fehlte für die so notwendige zantrale Lenkung des Wiederaufbaues des Post-und Fernmeldewesens und für die überbezirkliche Zusammenarbeit eine oberste deutsche, auf die postalischen Belange ausgerichtete Verwaltungsbehörde.

(…)