Die organisatorische und personelle Entwicklung des FTZ

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 1989/1

Autoren: Michael Reuter, Jürgen Eck

Seiten: 18-27

Die frühen Jahre in der Geschichte des FTZ waren geprägt von der Zersplitterung seiner Dienststellen auf die Standorte Darmstadt, Bargteheide, Berlin, Bad Salzuflen, Frankfurt und München. Insgesamt hatte das FTZ rund 800 Kräfte, von denen jedoch nur ein Teil auf dem Gelände am Kavalleriesand in Darmstadt untergebracht war. Das abgebildete Organigramm mit Stand vom 1. Oktober 1949 macht diese Situation besonders deutlich.

Die Aufgaben des FTZ ergaben sich aus der im wesentlichen unverändert fortgeltenden Zuständigkeitsordnung (ZuStO) von 1928, nach der das FTZ grundsätzlich für alle einheitlich, d. h. überbezirklich zu regelnden Aufgaben im Fernsprech-, Telegrafen- und Funkwesen zuständig ist, die nicht unbedingt ministeriell geregelt zu werden brauchen. In der heute gültigen Zuständigkeitsordnung von 1976 heißt es in § 4 Abs. 3: „Die zentralen Mittelbehörden haben solche Aufgaben wahrzunehmen, die zweckmäßig zentral zu erledigen sind, aber nicht dem BPM zugeordnet werden müssen. Entsprechend dieser Aufgabenstellung können den zentralen Mittelbehörden vom BPM auch von Fall zu Fall besondere Aufgaben zugewiesen werden…“

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