Die Postreform II
Mit der am 1. 7. 1989 in Kraft getretenen Postreform I wurde für die Deutsche Bundespost ein neuer Handlungsrahmen geschaffen. Dieser Rahmen bestand im wesentlichen aus einer organisatorischen Komponente – d.h. der Trennung der politisch-hoheitlichen von den betrieblich-unternehmerischen Aufgaben – und einer ordnungspolitischen Komponente einer beginnenden Öffnung des Fernmeldewesens für den Wettbewerb.
Organisatorisch wurde die Deutsche Bundespost aus dem unmittelbaren Regierungsbereich herausgelöst und die unternehmerischen Aufgaben auf die drei öffentlichen Unternehmen Postdienst, Postbank und Telekom übertragen. Damit wurde den jeweils spezifischen Aufgabenstellungen der einzelnen Teilbereiche der Deutschen Bundespost Rechnung getragen. Durch die Herauslösung aus dem unmittelbaren Regierungsbereich wurde die angestrebte Unabhängigkeit der unternehmerischen Leitung gestärkt.
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