Die technische, betriebliche und personelle Entwicklung der deutschen Funktelegrafie

Ausgabe

Post- und Telekommunikationsgeschichte 1990/2

Autor: Hans Höher

Seiten: 49-68

Von der ersten experimentellen drahtlosen Signalübermittlung im Jahre 1897 über 5 km durch Marconi bis zur praktischen Nutzung in Deutschland vergingen nur zwei Jahre. Erste Anwendung fand die neue Nachrichtentechnik im Jahre 1899 auf dem Feuerschiff Elbe I bei Cuxhaven.

Das alleinige Recht auf Ausübung des Funkbetriebes besaß damals die Marconi Gesellschaft in London. Um der Gefahr eines Weltfunkmonopols durch die organisatorisch und wirtschaftlich überlegene britische Firma zu begegnen, erwarb 1905 die Firma Telefunken das Recht, auf deutschen Schiffen Empfangs- und Sendeeinrichtungen zu errichten und betreiben. Um dieser Vereinbarung eine breite Basis zu geben, lud die deutsche Reichsregierung zu einer Weltfunkkonferenz nach Berlin ein mit dem Ziel, jedes Funkmonopol zu beseitigen. Das Ergebnis dieser Tagung, der von 30 Ländern am 3. Oktober 1906 gebilligte erste Weltfunkvertrag, verschaffte dem Funkverkehr international freie Bahn. Führend in der Welt wurden schnell drei Funkgesellschaften, das waren in den USA die Radio Corporation of America (RCA), in England die Marconi Wireless Co Ltd und in Deutschland der Telefunken-Konzern. Da die Eigenheiten des funktechnischen Betriebsdienstes ein besonderes Unternehmen erforderten, entstand 1908 die Firma „Internationaler Telefunken-Betrieb“, aus der 1911 die Debeg hervorging.

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