Erscheinungsformen des „Retour-Briefes“ in Deutschland

Ausgabe

DAS ARCHIV 02/1975

Autor: Karl Kurt Wolter (München)

Seiten: 111-116

Für alle Postbetriebe – ob sie nun von Thurn und Taxis oder von einem Staat ausgeübt wurden – galten seit alters her die Grundprinzipien Sicherheit und Zuverlässigkeit. Das Vertrauen des Postbenutzers durfte durch keine Unregelmäßigkeit im Postverkehr erschüttert werden. Er sollte die Gewißheit haben, daß seine Sendungen ihren Bestimmungsort erreichten und unversehrt den Adressaten ausgehändigt wurden.

Wenn die Anschrift aud den Sendungen stimmte, war dies kein Problem. Aber es gab immer wieder Briefe, deren Empfänger nicht ermittelt werden konnte oder deren Annahme vom Empfänger verweigert wurde. Sie gingen dann an den Absender zurück. Problematisch wurde es jedoch, wenn auf dem Umschlag jede Angabe über den Absender fehlte. Vernichten durfte man die Briefe nicht, und ein Öffnen verletzte das Briefgeheimnis, das durch strenge Strafen geschützt war. Von der Behandlung solcher Sendungen in Deutschland soll hier die Rede sein.

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